GRA-Glossar
Bildung
Rassismus-Strafnorm
Der Artikel 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches bedroht die Rassendiskriminierung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe. Rassendiskriminierung ist das öffentliche Aufrufen zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion.
Seit dem 1. Januar 1995 ist der Art. 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches in Kraft, der sich gegen Rassendiskriminierung richtet. Mit der Einführung dieser Strafnorm machte die Schweiz den Weg frei, um als 130. Staat dem Uno-Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beitreten zu können. Erste Vorstösse im Nationalrat forderten schon 1971 den Beitritt zur Uno-Konvention, der bereits damals vom Bundesrat gewünscht wurde. Doch bis zur entsprechenden Anpassung des Strafgesetzbuches dauerte es lange. Und nachdem eine Mehrheit der eidgenössischen Räte dem Art. 261bis StGB zugestimmt hatte, ergriff ein rechtsbürgerliches Komitee das Referendum dagegen. In der Volksabstimmung vom 25. September 1994 nahmen 54,6 Prozent der Stimmenden die Rassismus-Strafnorm an; 13 konservative Kantone und Halbkantone sagten Nein.
Der Wortlaut der Strafnorm ist:
Art. 261bis
Rassendiskriminierung
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Strafnorm richtet sich einerseits gegen den Rassismus, der eine Person oder eine Bevölkerungsgruppe wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion herabsetzt, und andererseits gegen das Leugnen von Völkermorden. Bei diesem Tatbestandsmerkmal dachte der Gesetzgeber vor allem an jene rechtsradikalen Kreise, die den Völkermord der Nationalsozialisten an den europäischen Juden leugnen. Doch auch das Andenken an andere Genozide ist durch die Strafnorm geschützt: Im Dezember 2007 bestätigte das Bundesgericht letztinstanzlich die Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek, der bei Vorträgen in der Schweiz den Völkermord von 1915 an der armenischen Bevölkerung im osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet hatte.
Die Rassismus-Strafnorm verfolgt nicht die rassistische Gesinnung eines Menschen, sondern nur deren öffentliche Verbreitung. Wie das Bundesgericht im Mai 2004 feststellte, ist auch ein die SS verherrlichender Vortrag vor einer geschlossenen Gesellschaft von Skinheads öffentlich im Sinne des Gesetzes: «Art. 261bis StGB will gerade auch verhindern, dass sich rassistisches Gedankengut in Zirkeln, die ihm zuneigen, weiter verfestigt und ausweitet.»
Laut einer Studie der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sind in den ersten zehn Jahren der Rassismus-Strafnorm (1995-2004) bei den Behörden 277 Anzeigen wegen Rassendiskriminierung eingegangen. In 136 dieser Fälle (49%) wurde das Verfahren gar nicht erst eröffnet oder kurz darauf eingestellt. Die übrigen 141 Verfahren (51%) endeten mit einem Gerichtsurteil: Dabei gab es 114 Verurteilungen (81%) wegen Rassendiskriminierung und 27 Freisprüche (19%).
Siehe auch die Stichworte Rassismus, Rasse, Revisionismus und Genozid
© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2010
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