GRA-Stiftung fordert weiterhin: Die Schweiz braucht ein nationales Verbot von Symbolen im öffentlichen Raum, die für menschenverachtende Ideologien stehen
Im heute veröffentlichten Bericht des Bundesamtes für Justiz zur Rechtslage in Zusammenhang mit einem potenziellen Verbot nationalsozialistischer, rassendiskriminierender, gewaltverherrlichender und extremistischer Symbole werden verschiedene Varianten zur Einführung einer entsprechenden Norm detailliert aufgeführt.
Der Bericht hält zwar fest, dass die bestehende Gesetzeslage für die meisten Situationen ein ausreichendes Instrumentarium bietet, aber eben nicht für alle. Denn gemäss geltendem Recht bleibt straflos, wer mit einem menschenverachtenden Symbol «nur» die eigene Meinung äussert, nicht aber beabsichtigt, andere damit zu beeinflussen oder für eine bestimmte Ideologie zu werben. Die Gerichte müssen also entscheiden, wie sich beispielsweise passives Zurschaustellen von Nazisymbolen von aktivem Werben für den Nationalsozialismus unterscheidet. Diese Praxis ist nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch kaum praktikabel und führt zufolge der objektiv schwierigen Unterscheidung zwischen passivem Zurschaustellen und aktivem Werben zu Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund ist eine Gesetzesänderung auf nationaler Ebene notwendig, welche Klarheit schafft und Rechtssicherheit gewährt. Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus spricht sich deshalb dezidiert für eine Erweiterung von Artikel 261bis StGB aus, wie sie im heutigen Bericht des Bundesamtes für Justiz ausdrücklich als mögliche Handlungsvariante aufgeführt wird.
Medienmitteilung: Bührle: Keine unabhängige Forschung
Die GRA nimmt die kürzlich publizierte Vereinbarung zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung Emil G. Bührle zur Kenntnis. Zwar werden gewisse Empfehlungen des Berichts von Raphael Gross aufgegriffen, doch bleiben zentrale Fragen zur Unabhängigkeit der Provenienzforschung offen. Was die GRA nun von der Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung Emil G. Bührle fordert, lesen Sie in der Medienmitteilung.