
Der Ständerat hat heute entschieden, dass die geplante Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe nur zweiseitig angerufen werden kann. Der Modus einer zweiseitigen Anrufung verhindert, dass Geschädigte die Kommission ohne das Einverständnis des aktuellen Besitzers eines Werks anrufen können. Dies widerspricht diametral den Grundsätzen der schweizerischen Schiedsgerichtsbarkeit.
Die GRA bedauert, dass der Ständerat der Entscheidung des Nationalrats nicht folgt, der eine einseitige Anrufung der Kommission befürwortet hatte. Die historische Aufarbeitung wird künftig weiterhin erschwert.
Unsere Medienmitteilung dazu lesen Sie hier.
Medienmitteilung: Bührle: Keine unabhängige Forschung
Die GRA nimmt die kürzlich publizierte Vereinbarung zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung Emil G. Bührle zur Kenntnis. Zwar werden gewisse Empfehlungen des Berichts von Raphael Gross aufgegriffen, doch bleiben zentrale Fragen zur Unabhängigkeit der Provenienzforschung offen. Was die GRA nun von der Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung Emil G. Bührle fordert, lesen Sie in der Medienmitteilung.