KZ-Nummer

In allen nationalsozialistischen Konzentrationslagern erhielten die Häftlinge bei ihrer Einlieferung eine Nummer zur Registrierung. Nur im Konzentrationslager Auschwitz wurde die Nummer auch auf den linken Unterarm tätowiert.

Häftlingsnummern waren lange vor dem nationalsozialistischen Regime in Strafanstalten allgemein üblich. Die Nummer wurde zur neuen Anstaltsidentität und zum Teil auf die Anstaltskleidung genäht. Ein:e Insass:in musste sich beim Wachpersonal oder der Gefängnisverwaltung mit seiner:ihrer Nummer und nicht mit seinem:ihrem Namen melden. Das galt auch in der Schweiz – etwa in der Strafanstalt Regensdorf – bis in die 1960er-Jahre.

Das nationalsozialistische Regime übernahm dieses herkömmliche Registrierungssystem 1933 auch in seinen Konzentrationslagern. Auch hier wurden die Häftlinge nur noch als Nummern behandelt. Die Nummern waren auf der gestreiften KZ-Kleidung aufgenäht.

Nur im Konzentrationslager Auschwitz wurde den Gefangenen die meist vierstellige Nummer auch noch mit blauer Tinte in den linken Unterarm eintätowiert. Das betraf die Jud:innen und Rom:nja, die zum Arbeitsdienst abkommandiert und nicht gleich nach der Ankunft im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau umgebracht wurden.

Thomas Buergenthal, amerikanischer Bürger und Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, kam als zehnjähriges Kind ins KZ Auschwitz. Ihm wurde die Nummer 2930 in den Unterarm eingestochen, die bis heute sichtbar geblieben ist. In einem Interview mit dem Berliner «Tagesspiegel» antwortete er auf die Frage, ob seine Kinder und Enkel:innen ihn gefragt hätten, was das für eine Nummer sei: «Natürlich, und ich habe ihnen gesagt, das ist eine gute Nummer, wie eine Medaille, sie beweist, dass ich da war und überlebt habe. Diese Leute wollten uns töten, sie haben es nicht geschafft.» («Der Tagesspiegel», 14.05.2007)

Siehe auch die Stichworte NationalsozialismusKonzentrationslagerRampeEndlösungHolocaustShoah und Vergasung.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

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10.04.2024

Diskriminierungsbericht 2023

Der neuste Bericht der GRA und GMS zum Jahr 2023 ist da.

Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.

Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.

Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.

 

Diskriminierungsbericht 2023

Medienmitteilung Diskriminierungsbericht 2023

 

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