Argumentarium für ein Verbot von rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum
In der Schweiz gibt es bis heute kein explizites strafrechtliches Verbot von Nazi- bzw. rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum. Das ist unverständlich und gefährlich. Hakenkreuz und Hitlergruss haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Sie stehen sinnbildlich für eine Ideologie, die nicht mit den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar sind und stellen eine Bedrohung für bestimmte Minderheiten in der Schweiz dar.
Rassistische Symbole verdienen keinen Rechtsschutz
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Meinungsäusserungsfreiheit ist hoch zu halten. Er ist aber bereits im geltenden Recht in verschiedenen Bereichen eingeschränkt, in denen das Äusserungsrecht in geschützte Rechte anderer eingreift.
Medienmitteilung: Bührle: Keine unabhängige Forschung
Die GRA nimmt die kürzlich publizierte Vereinbarung zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung Emil G. Bührle zur Kenntnis. Zwar werden gewisse Empfehlungen des Berichts von Raphael Gross aufgegriffen, doch bleiben zentrale Fragen zur Unabhängigkeit der Provenienzforschung offen. Was die GRA nun von der Kunstgesellschaft und der Stiftung Sammlung Emil G. Bührle fordert, lesen Sie in der Medienmitteilung.