Argumentarium für ein Verbot von rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum
In der Schweiz gibt es bis heute kein explizites strafrechtliches Verbot von Nazi- bzw. rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum. Das ist unverständlich und gefährlich. Hakenkreuz und Hitlergruss haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Sie stehen sinnbildlich für eine Ideologie, die nicht mit den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar sind und stellen eine Bedrohung für bestimmte Minderheiten in der Schweiz dar.
Rassistische Symbole verdienen keinen Rechtsschutz
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Meinungsäusserungsfreiheit ist hoch zu halten. Er ist aber bereits im geltenden Recht in verschiedenen Bereichen eingeschränkt, in denen das Äusserungsrecht in geschützte Rechte anderer eingreift.
Diskriminierungsbericht 2023
Der neuste Bericht der GRA und GMS zum Jahr 2023 ist da.
Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.
Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.
Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.
Medienmitteilung Diskriminierungsbericht 2023