Rassismus

Weitere Begriffe zum Thema Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten:

Rassismus ist eine Ideologie und eine Praxis, welche Personen und Gruppen aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen stigmatisiert, diskriminiert und ausgrenzt. Dabei werden die tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmale als unveränderbar und die diskriminierten Kollektive als minderwertig dargestellt.

Eng definiert ist Rassismus eine Ideologie und Praxis, die sich an die pseudowissenschaftlichen Rassentheorien des 19. und 20. Jahrhunderts anlehnt. Diese unterteilten die Menschheit anhand biologischer Merkmale in verschiedene «Rassen» und behaupteten deren Höher- bzw. Minderwertigkeit. Die Evolutionstheorie von Charles Darwin wurde im Rahmen der Rassentheorien auf das soziale und politische Leben übertragen («Sozialdarwinismus»), in dem einzelne «Rassen» einen «Kampf ums Dasein» führten. Dies gipfelte in der nationalsozialistischen Ideologie der «arischen Herrenrasse».

Heute wird der Begriff Rassismus weiter gefasst und bezeichnet die Wertung von Unterschieden nicht aufgrund genetischer, sondern auch ethnischer und kultureller Art («Kultur–Rassismus»). Hier werden Differenzen in Tradition und Kultur zu «Wesensunterschieden» erklärt, die unvereinbar mit der eigenen Tradition und Kultur seien. Rassismus kann vom einfachen Vorurteil über offene, allgemeine Benachteiligung bis hin zum Völkermord reichen.

Es gibt unterschiedliche Definitionen des Rassismus-Begriffs:

1. Definition nach Albert Memmi

«Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.»

2. Definition der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

a) «Rassismus» bedeutet die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie «Rasse», Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt.
b) «Direkte Rassendiskriminierung» bedeutet jede unterschiedliche Behandlung aufgrund von «Rasse», Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationaler oder ethnischer Herkunft ohne sachliche und vernünftige Gründe. Eine unterschiedliche Behandlung ist nicht sachlich und vernünftig begründet, wenn sie kein legitimes Ziel verfolgt oder die Verhältnismässigkeit der angewandten Mittel in Bezug auf das verfolgte Ziel unangemessen ist.
c) «Indirekte Rassendiskriminierung» liegt in Fällen vor, in denen ein scheinbar neutraler Faktor wie eine Regelung, ein Kriterium oder ein Verfahren von Personen, die einer Gruppe angehören, die durch «Rasse», Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft gekennzeichnet ist, nicht einfach erfüllt werden kann oder sie benachteiligt, es sei denn, dieser Faktor ist sachlich und vernünftig begründet. Dies wäre der Fall, wenn ein legitimes Ziel verfolgt wird und wenn die Verhältnismässigkeit der angewandten Mittel in Bezug auf das verfolgte Ziel angemessen ist.

Rassistische Theorie und Praxis sind aufgrund der Sklaverei, der Rassentrennung in den USA, dem Kolonialismus, Nationalsozialismus und der Apartheid zwar weltweit diskreditiert. Rassistische Politik, Vorurteile und Handlungen sind damit aber keineswegs verschwunden. Auch nicht bei uns, wie die Chronologie der rassistischen Vorfälle in der Schweiz auf dieser Webseite zeigt.

Siehe die Einträge RasseÜberfremdung und Diskriminierungsstrafnorm.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

Glossar
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Wurden Sie Zeug:innen eines rassistischen oder antisemitischen Vorfalls oder wurden Sie selbst rassistisch oder antisemitisch beleidigt oder angegriffen?

10.04.2024

Diskriminierungsbericht 2023

Der neuste Bericht der GRA und GMS zum Jahr 2023 ist da.

Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.

Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.

Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.

 

Diskriminierungsbericht 2023

Medienmitteilung Diskriminierungsbericht 2023

 

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