GRA und GMS sagen „Nein“ zum Burkaverbot am 7. März
29.01.2021

 

https://www.youtube.com/watch?v=FET45iCH6vE

 

Die sogenannte. Burkaverbots-Initiative wurde im März 2016 vom «Egerkinger Komitee» lanciert, welches bereits die Minarett-Initiative ins Leben gerufen hatte. Das Ziel der Initiative ist es, die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen an öffentlich zugänglichen Orten (ausser in Sakralstätten) zu verbieten. Ausserdem bezweckt das Volksbegehren ein landesweites Vermummungsverbot an Demonstrationen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag vor, welcher den Behörden ermöglicht jede Person zur Enthüllung des Gesichtes zu zwingen, sollte dies aus Identifikationsgründen notwendig sein.

 

4 Gründe warum GRA und GMS gegen ein Verhüllungsverbot auf Verfassungsebene sind

 

Falsches Sicherheitsversprechen

Für das Initiativkomitee repräsentiert die Vollverschleierung den radikalen Islam. Die Initianten setzen damit ein unpolitisches Kleidungsstück mit Terrorismus gleich. Doch ein Verbot des Gesichtsschleiers verhindert weder Radikalisierung noch Terrorismus. Erstens leben einige wenige vollverschleierte Frauen in der Schweiz (viel öfter handelt es sich um Touristinnen aus Golfstaaten). Zweitens geht von diesen wenigen Frauen keine nachweisliche Gefahr für die Gesellschaft aus. Bislang ist kein einziger terroristischer Anschlag in Europa von einer Burka-Trägerin verübt worden. Das beweist, dass mit dieser Initiative reine Symbolpolitik zu Lasten der muslimischen Bevölkerung betrieben wird und bewusst Stereotypisierung und Vorurteile gefördert werden.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates ermächtigt Kantone und Behörden dazu, bei Personenkontrollen die Enthüllung des Gesichtes zu fordern, sollte dies zu Identifizierungszwecken notwendig sein. Dieser Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, sollte die Initiative abgelehnt werden.

 

Beschneidung der Religionsfreiheit

Ein Verhüllungsverbot wäre ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit, eine zentrale Errungenschaft jeder Demokratie, welche in der Schweiz durch Artikel 15 der Bundesverfassung gewährleistet wird.

Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und kann nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Grundlage für so eine Einschränkung wäre beispielsweise, wenn eine religiöse Praxis die Grundrechte Dritter verletzt. Bei der muslimischen Gesichtsverschleierung ist dies nicht der Fall.

 

Keine Kleidervorschriften auf Verfassungsebene

Nur weil eine bestimmte Lebensweise nicht der Norm entspricht und für die Mehrheitsgesellschaft nicht nachvollziehbar ist, sollte diese nicht per Gesetz verboten werden. Im Gegenteil; in einer Demokratie wie der Schweiz stehen Kleidervorschriften auf Verfassungsebene im krassen Gegensatz zu unseren pluralistischen und liberalen Werten und führt zur Spaltung der Gesellschaft.

 

Falschverstandener Feminismus 

Das Initiativkomitee ist der Ansicht, dass die muslimische Gesichtsverhüllung eine den Frauen aufgezwungene Praxis ist. Ein Verbot auf Verfassungsebene würde diesen Frauen Freiheit bringen. Zu denken, dass mit dieser Initiative muslimische Frauen «gerettet» werden können, ist jedoch paternalistisch, rassistisch und sexistisch. Mit dieser Denkweise spricht man allen muslimischen Frauen die Fähigkeit ab, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen und nährt die stereotypische Darstellung der unterwürfigen und unterdrückten Muslima. Wahrer Feminismus zeichnet sich aber dadurch aus, dass jede Frau selbstbestimmt entscheiden kann, wie sie sich kleidet – ob freizügig oder verhüllt.

Durch den Tatbestand der Nötigung (Art. 181 Strafgesetzbuch) ist es bereits heute strafrechtlich verboten, jemanden zur Verhüllung des eigenen Gesichts zu zwingen.

 

Ein in der Verfassung verankertes Verhüllungsverbot widerspricht den liberalen Werten der Schweiz, beschneidet die Religionsfreiheit und untergräbt die Selbstbestimmung der Frau. Mit falschen Sicherheitsversprechen wird bewusst Stimmung gegen eine religiöse Minderheit gemacht und Stereotypen werden gefördert.  Aus diesen Gründen empfehlen GRA und GMS ein «Nein» zur Verhüllungsverbotsinitiative am 7. März.

 

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10.04.2024

Diskriminierungsbericht 2023

Der neuste Bericht der GRA und GMS zum Jahr 2023 ist da.

Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.

Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.

Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.

 

Diskriminierungsbericht 2023

Medienmitteilung Diskriminierungsbericht 2023

 

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