Neonazi-Konzert: Reaktion der GRA auf den Entscheid der Staatsanwaltschaft
16.12.2016

Zürich, 16. Dezember 2016 – Reaktion der GRA auf die Nichtanhandnahmeverfügung
der Staatsanwaltschaft St. Gallen im Zusammenhang mit dem Neonazi-Konzert vom
15. Oktober 2016 und möglicher Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm.

Am 18. Oktober 2016 hat die GRA bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen Strafanzeige
eingereicht: Es geht um mögliche Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm gemäss
Art. 261bis StGB durch die rechtsextremen Musikbands und den Konzertveranstalter der
Veranstaltung mit 5000 bis 6000 Teilnehmern vom 15. Oktober 2016 in Unterwasser SG.

Mit Verfügung vom 15. Dezember 2016 stellt die Staatsanwaltschaft St. Gallen das
Untersuchungsverfahren wegen fehlender «Anhaltspunkte» ein. Dies, obschon kurz nach
dem Konzert in den Medien diverse Filmausschnitte und Bilder aufgetaucht sind, welche die
über 5000 Teilnehmer des Konzertes am sog. «Abhitlern» zeigen und die Vermutung
naheliegt, dass wie üblich an solchen Konzerten, die einschlägig bekannten und zum Hass
aufrufenden Texte in Liedform vorgetragen wurden.

Mit der Strafanzeige hätte gerichtlich untersucht werden können, ob es zu Verstössen gegen
die Rassismusstrafnorm gemäss Art. 261bis StGB gekommen ist oder zu Unzulänglichkeiten
bei der Beweissicherung. Wie befürchtet und von der Staatsanwaltschaft so begründet,
fehlen zurzeit die hierfür notwendigen Beweise. Es geht der GRA nun darum auch ohne
Gerichtsprozess abzuklären, ob die Behörden rechtzeitig die notwendigen Massnahmen
ergriffen haben, um allfällige Beweise zu sammeln. Dies bezweifelt die GRA sehr.

Da Hitlergruss, Hakenkreuz und andere Nazisymbole in der Schweiz bisher nicht verboten
sind, sollten zumindest die vorhandenen Gesetze konsequenter umgesetzt werden, wozu ein
rechtzeitiges Handeln der Behörden notwendig ist.

Für weitere Informationen:

Dr. Dominic Pugatsch
Geschäftsleiter
GRA Stiftung gegen
Rassismus und Antisemitismus
d.pugatsch@gra.ch
T +41 (0)58 666 89 66

Wir helfen

Vorfall melden

Wurden Sie Zeug:innen eines rassistischen oder antisemitischen Vorfalls oder wurden Sie selbst rassistisch oder antisemitisch beleidigt oder angegriffen?

10.04.2024

Diskriminierungsbericht 2023

Der neuste Bericht der GRA und GMS zum Jahr 2023 ist da.

Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.

Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.

Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.

 

Diskriminierungsbericht 2023

Medienmitteilung Diskriminierungsbericht 2023

 

Mehr erfahren
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023