Halal

Halâl heisst auf Arabisch «erlaubt, zulässig, gesetzmässig». Halâl sind alle Handlungen, Objekte und Speisen, die nach islamischem Recht erlaubt sind. Viele Lebensmittel-Hersteller kennzeichnen ihre Produkte, die den islamischen Speisegeboten entsprechen, mit der Zertifizierung halâl.

Der koranische Begriff halâl bezeichnet das, was nach islamischem Recht gesetzmässig und erlaubt ist. So heisst es in der Sure 5, Vers 87: «O ihr, die ihr glaubt, verwehret nicht die guten Dinge, die Gott euch erlaubt hat, und übertretet nicht; siehe, Gott liebt nicht die Übertreter.» Halâl ist vergleichbar mit dem Begriff koscher der Jud:innen.

Die menschlichen Handlungen sind im islamischen Recht in fünf Kategorien eingeteilt:
1. Gebotene Handlungen (wâgib), die als Pflicht aufgefasst werden;
2. Empfohlene oder löbliche Handlungen (mahmûd, fâdhil), die dem religiösen Leben des Individuums oder der Gemeinschaft förderlich sind;
3. Erlaubte Handlungen (halâl, mubâh), deren moralische Qualität neutral ist;
4. Verwerfliche oder missbilligte Handlungen (makrûh), die zwar nicht strafbar sind, aber hinderlich für den Gehorsam gegenüber Gott;
5. Verbotene Handlungen (harâm), deren Unterlassung ein Gebot ist. Einzig diese verbotenen Handlungen verdienen eine Leibesstrafe.

Eine islamische Faustregel lautet: Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Unter den Speisen gelten als harâm und damit verboten:

  1. Schweinefleisch und alle Schweineprodukte wie Schmalz, Gelatine etc.
  2. Alkohol und andere Rauschmittel, auch vergorene Speisen
  3. Blut
  4. nicht halal geschlachtete Tiere (Schlachttiere müssen geschächtet und ausgeblutet sein)
  5. verunglückte und verendete Tiere
  6. fleischfressende Tiere
  7. Reptilien und Insekten

Um Muslim:as die Auswahl zu erleichtern, kennzeichnen viele Lebensmittel-Hersteller in nicht islamischen Ländern ihre Produkte mit dem Vermerk halâl, wenn diese den islamischen Geboten entsprechen. In den meisten westlichen Ländern gibt es auch islamische Websites, auf denen sich die Gläubigen informieren können, welche Produkte in den normalen Supermärkten halâl sind.

Das menschliche Leben hat im Islam einen höheren Wert als die religiösen Gebote. Wenn es darum geht, dem Hungertod zu entgehen, dürfen Muslim:as auch Speisen essen, die harâm sind.

Die halâl-Vorschriften sind für Muslim:as ein Teil der Lebensethik und des Strebens nach Reinheit. Dazu gehören die Speisen, die Moral im Denken und Handeln, die körperliche Hygiene, die Gebete und die rituellen Handlungen wie das Fasten im Monat Ramadân und die Pilgerfahrt.

Siehe auch die Begriffe IslamKoran und koscher.

© GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015

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13.12.2023

«Nicht bei uns! Gegen Rassismus und Antisemitismus»

Die Kampagne startet mit Strassenplakaten ab dem 11. Dezember und dauert bis Ende Januar 2024. Dazu werden nebst klassischen Plakaten zusätzlich die grossen Anzeigetafeln in Bahnhöfen, kleine Displays im öffentlichen Verkehr und weiteren Orten bespielt.

In sozialen Medien, insbesondere Instagram, sowie in Printmedien wird die Kampagne ebenfalls zu sehen sein.

Hier geht es zu mehr Infos über die Kampagne und den Plakaten als Download.

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