Rassismusbericht 2017

Analyse und Erläuterung zu Diskriminierungsfällen

1. Einschätzung 2017: Rassismus in der Schweiz

«Hate Speech» und Diskriminierung

Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung sind keine Phänomene, die man mittels genauen Zahlen messen kann. Es lassen sich aber Tendenzen über die Jahre feststellen. Das betrifft vor allem Rassismus im Internet, ein Phänomen, das auch unter dem Begriff «Hate Speech» bekannt ist und in den vergangenen 15 Jahren massiv zugenommen hat. Es scheint, als fühlten sich User mitunter völlig frei von gesellschaftlichen Konventionen und Anstandsregeln, und so fluchen und pöbeln sie munter darauf los, immer öfter auch mit ihrem richtigen Namen und Social-Media-Profil. Die vermeintliche Anonymität im Internet lässt die Hemmschwelle dessen, was gerade noch gesagt werden darf, stark sinken. Dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, geht dabei noch immer oft vergessen.

Auch für Medienunternehmen stellt sich mit dieser Entwicklung vermehrt die Frage, wie mit solchen Hasskommentaren zu digitalen Zeitungsartikeln umgegangen werden soll. Die GRA hat bei verschiedenen Zeitungsredaktionen nachgefragt und folgendes erfahren: Sowohl «20 Minuten» wie auch die «Südostschweiz» setzen auf das Gegenlesen der Kommentare. Online-Kommentare auf «suedostschweiz.ch» gelangen in eine Warteschlange und werden erst nach einer Überprüfung freigeschaltet. Zusätzlich ist es der «Südostschweiz» wichtig, dass hinter den Autoren keine Pseudonyme stehen. Auch bei «20 Minuten» werden die Kommentare vor allem bei heiklen Themen gegengelesen. Die Schwierigkeit bei dieser Methode besteht jedoch darin, dass die Einschätzung der Kommentare stark abhängig ist von der gegenlesenden Person und wohl auch angezweifelt werden muss, ob tatsächlich alle Kommentare durchgelesen werden können.

Bezüglich Leserbriefen entwickelte die «Aargauer Zeitung» noch eine weitere Strategie. Die Redaktion versucht inhaltlich wertvolle Beiträge, die jedoch vereinzelt kritische Begriffe beinhalten, durch Streichen oder Ersetzen der kritischen Begriffe zu «retten», damit sie doch noch publiziert werden können.

Die «Neue Zürcher Zeitung» wählte folgende Vorgehensweise: Seit Februar 2017 ist die Kommentarspalte bei den meisten Artikeln nicht mehr vorhanden. Nur bei drei Texten täglich ist es möglich, mitzudiskutieren, und die Diskussionen werden von der NZZ moderiert und begleitet. Damit wird auf Debatten statt Beschimpfungen gesetzt.

Die Kurzumfrage zeigt auf, dass die Zeitungen das Problem von «Hate Speech» grundsätzlich erkannt haben und auch versuchen, dagegen vorzugehen. Die Thematik ist jedoch heikel und gewisse Vorgehensweisen bergen die Gefahr, dass das leichtfertige Löschen als (zu) starker Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit gewertet wird. Andererseits gilt es, rassistische oder diskriminierende Kommentare zu unterbinden. Alle von der GRA angefragten Zeitschriften versuchen, gegen Hasskommentare vorzugehen und erachten dies auch als ein wichtiges Thema.

Auch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes (FRB), die 2017 ihren alle zwei Jahre erscheinenden Bericht über rassistische Diskriminierung in der Schweiz veröffentlicht hat, hält in ihrem von Bundesrat Alain Berset verfassten Vorwort fest, dass Diskriminierungen im täglichen Zusammenleben häufig subtil und verdeckt erfolgten, im Internet und in den sozialen Netzwerken aber zunehmend auch offen und aggressiv. «Es ist unsere ständige Aufgabe als Gesellschaft, auf Diskriminierungen zu reagieren – mit offener Gegenrede und, falls gegen Gesetze verstossen wird, auch mit rechtlichen Mitteln», so Berset. Weiter kommen die Autoren des Berichtes zum Schluss, dass «sich negative Einstellungen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern sowie Minderheiten trotz verstärkter Politisierung des Themas Immigration nicht signifikant zu verändern scheinen».

GRA-Chronologie 2017

Die Chronologie der rassistischen Vorfälle, welche die GRA zusammen mit der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) herausgibt, registrierte 2017 insgesamt 39 Vorfälle, die schweizweit von den Medien aufgenommen wurden. Das Medien-Monitoring gibt somit eine generelle Stimmung in der Schweiz wieder und lässt sich insofern mit der Anzahl Vorfälle der Vorjahre vergleichen, hat aber keinen Anspruch auf statistische Vollständigkeit. Nicht in den 39 Vorfällen enthalten sind die zahlreichen Fälle, welche nicht unter das eigentliche Medienmonitoring fallen, der GRA aber beinahe täglich gemeldet werden. Es handelt sich dabei vornehmlich um «Hate Speech», also rassistische Vorfälle im Internet, darunter zum Beispiel rassistische Leserkommentare bei Online-Zeitungen (gegenüber Ausländern, Schwarzen, Muslimen, Juden) oder auf Social-Media-Profilen von rechten Politikern und Privatpersonen. Ausserdem wurden vereinzelt Blogs mit neonazistischen Inhalten gemeldet oder Plakate, die für einen Anlass warben (wie zum Beispiel mit einem Kopf eines Schwarzen für die Fasnacht). Aber auch Sprayereien auf der Strasse wie «Nigger go home» in Zürich oder rassistische und antisemitische Flyer, die in Briefkästen landeten, wurden der GRA gemeldet.

Wenn es um «Hate Speech» geht, dann unterstützt die GRA User dabei, Hassbotschaften zu melden oder zu dokumentieren. Ausserdem soll über die Meldefunktionen in den jeweiligen sozialen Netzwerken und Online-Zeitungen oder mittels der richtigen Argumentation (sog. «Counter Speech») auf «Hate Speech» reagiert werden. Verletzt ein Hasskommentar eventuell die Rassismus-Strafnorm, so sollen User diesen via Screenshot direkt der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft weiterleiten. Blogs oder Webseiten mit rassistischen Inhalten können auch der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK in Bern gemeldet werden.

Das Thema ist für Schweizer Userinnen und User von hoher Brisanz ‒ das zeigen die vielen Meldungen, die die GRA fast täglich erhält. Deshalb hat sich die Stiftung 2017 auch verstärkt der Verlagerung von jeglicher Form von Diskriminierung ins Netz gewidmet und u.a. einen Leitfaden zu «Hate Speech» herausgegeben, der an über 2000 Schulen in der ganzen Schweiz verschickt wurde. Der Leitfaden fasst nochmals zusammen, wie man «Hate Speech» überhaupt erkennt und wo man verunglimpfende und rassistische Inhalte melden kann. Ausserdem gibt er Tipps, wie man bei heiklen Diskussionen im Internet die eigene Privatsphäre schützen kann. Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden: https://gra.ch/bildung/hate-speech/.

Auch der Dezember-Newsletter der GRA widmete diesem Thema einen Fokus: https://chronologie.gra.ch/GRA_Newsletter_Dezember_2017.html

Die GRA hat vor kurzem zudem einen Informationsanlass mit ausgewählten Experten zum Thema «Hate Speech» abgehalten. Dabei betonte die Referentin, Maya Hertig Randall, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Genf, wie wichtig eine gesetzliche Regulierung und Ahndung von Hassreden im Internet seien, denn es gehe dabei um den Schutz verletzlicher Minderheiten vor Diskriminierung, Herabwürdigung und Ausgrenzung. Hassrede sei für die Betroffenen oftmals wie ein Schlag ins Gesicht.

In Deutschland ist seit dem 1. Januar ein neues Gesetz in Kraft, das Hassreden im Internet stärker verfolgen und ahnden soll. Konkret sollen Netzwerke dazu gezwungen werden, Hassreden konsequenter und rascher zu entfernen. Kritiker monieren jedoch, die Meinungsäusserungsfreiheit werde mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz, auch «Facebook-Gesetz» genannt, massiv beschränkt.

In der Schweiz hat der Bundesrat im Dezember 2017 eine Stellungnahme zum Thema «Hassrede auf sozialen Netzwerken» veröffentlicht und äusserst sich folgendermassen:

«Es stellt sich die Frage, inwiefern die Bestimmungen zur Regelung der analogen Welt auf die digitale Welt angewendet werden und in der digitalen Welt tatsächlich durchgesetzt werden können. Der Bundesrat hat sich in den letzten Monaten im Rahmen parlamentarischer Vorstösse bereits mehrmals zu diesem Thema geäussert (…).» Und weiter: «Die Schwierigkeiten bei der Anwendung der bestehenden Normen auf die sozialen Netzwerke ergeben sich vor allem aus dem grenzüberschreitenden Charakter dieser Dienste. Denn wenn kein Anknüpfungspunkt zur Schweiz besteht, ist eine Anwendung des Schweizer Rechts aufgrund des Territorialitätsprinzips nur beschränkt möglich. Darüber hinaus werfen die Löschung und Sperrung von Nachrichten auf sozialen Netzwerken rein auf Grundlage von Meldungen durch die Benutzerinnen und Benutzer ohne Verwaltungs- oder Gerichtsentscheid heikle Fragen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Grundrechten, namentlich der Meinungsäusserungsfreiheit, auf.»

Auch der deutsche Experte für Rechtsextremismus, Antisemitismus und Verschwörungstheorien im Internet, Johannes Baldauf, sieht wenig Sinn im Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland, denn «Hate Speech» sei immer «gruppenspezifische Menschenfeindlichkeit» und ein grundsätzlich gesellschaftliches Problem, welchem man mit dem Strafrecht alleine nicht beikommen könne.

Die GRA wird sich dem Thema Hassrede in der digitalen Welt weiterhin intensiv durch Schwerpunktberichte und Fachanlässe widmen; eine systematische Durchforschung des Internets ist jedoch schwierig und wäre auch statistisch wenig aussagekräftig. Denn leider gilt hier: Je mehr man sucht, umso mehr findet man.

Rassistische Vorfälle, welche in den Medien keine Beachtung finden, werden auch durch das «Beratungsnetz für Rassismusopfer» – koordiniert von humanrights.ch/MERS und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) – jährlich in einem Bericht zu rassistischen Vorfällen aus der Beratungspraxis publiziert. In diesen Berichten werden Fallgeschichten ausgewertet, welche von den angeschlossenen Beratungsstellen in einer gemeinsamen Datenbank anonymisiert erfasst wurden. Zudem publiziert die EKR jeweils im Frühsommer ihren Jahresbericht, in dem internationale und nationale Urteile und Entscheide zu rassistischer Diskriminierung in den verschiedenen Lebensbereichen dargelegt werden.

Antisemitismus

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG), der antisemitische Vorfälle sammelt, verzeichnete 2017 39 als antisemitisch eingestufte Vorfälle, wobei das Internet separat analysiert wird. Diese Zahl betrifft also nur Vorfälle ausserhalb des Internets, welche dem SIG gemeldet oder in den Medien erwähnt wurden. Am gravierendsten waren 2017 drei tätliche Angriffe auf Juden und drei Nazi-Plakate über Schweizer Autobahnen. Der vollständige Antisemitismus-Bericht des SIG befindet sich unter www.antisemitismus.ch.

Islamophobie

Die Trägerschaft verschiedener muslimischer Verbände und Gemeinden in der Schweiz hat 2017 erstmals eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, welche die Diskriminierungserfahrungen von Musliminnen und Muslimen in der Schweiz untersuchen sollte.

Die Studie, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut gfs Bern, kommt zum Schluss, dass Muslime in der Schweiz Rassismus und Islamfeindlichkeit klar mehrheitlich als Problem wahrnehmen und sich verbreitet diskriminiert fühlen.

So verhalte sich eine Mehrheit (der Muslime, Anm. d. A.) im Alltag «bewusst zurückhaltend, um als Muslim nicht aufzufallen». Und: «Klare Mehrheiten erleben eine Distanz zwischen Christen und Muslimen. Trotz fehlender Anerkennung und empfundener Diskriminierung als Gruppe bestätigen 78 Prozent, dass Muslime in der Schweiz als Einzelpersonen integriert sind. 69 Prozent geben für sich selbst an, mit dem Leben in der Schweiz zufrieden zu sein. Allerdings liebäugelt ein Drittel damit, die Zukunft nicht in der Schweiz zu verbringen.»

Die Studie hält weiter fest, dass eines der Hauptprobleme «im öffentlichen Umgang mit der muslimischen Gemeinde» liege; so halten 81 Prozent der Befragten Rassismus in der Schweiz für ein ernstes oder sehr ernstes Problem. 74 Prozent finden, die Schweiz unternehme zu wenig gegen Rassismus (10% gerade das Richtige, 1% zu viel) und 83 Prozent stimmen der Aussage voll oder eher zu, dass Muslime in der Schweiz diskriminiert werden.

Das Institut gfs Bern betont allerdings, dass Türken, Deutschschweizer Muslime und Konservative bei der Befragung übervertreten gewesen seien. Deshalb müsste die Studie «in einem erweiterten Setting wiederholt werden, um die Repräsentativitätskriterien vollständig zu erfüllen.» Und weiter: «Es braucht dafür mehr Befragte aus Albanien und Bosnien und mehr Befragte mit asiatischer oder afrikanischer Herkunft», so die Autoren.

Denn es gibt auch andere Zahlen: So gingen im letzten Jahr die Zahl der Verurteilungen wegen Rassendiskriminierung gegen Muslime von acht auf sechs Fälle zurück. Ausserdem meldeten sich weniger Muslime wegen Diskriminierung bei einer Beratungsstelle. Das Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft kommt ebenfalls zum Schluss, dass die Pauschalisierung in Zeitungsartikeln über Muslime seit dem Jahr 2009 abgenommen habe.

Der eingangs erwähnte FRB-Bericht des Bundes über rassistische Diskriminierung in der Schweiz, der vom Bundesamt für Statistik (BFS) ausgewertet wurde, zeigte allerdings ebenfalls auf, dass Islamfeindlichkeit in der Schweiz verbreitet ist. So schreiben die Studienleiter: «Von den drei Bevölkerungsgruppen, die bei der Erhebung betrachtet wurden, konzentrieren sich soziale Spannungen am stärksten auf Musliminnen und Muslime. Während 17 Prozent der Bevölkerung die Aussagen zu den negativen Eigenschaften von muslimischen Menschen als zutreffend empfinden, ist dieser Anteil bei den Aussagen zur jüdischen (12%) bzw. schwarzen (4%) Bevölkerungsgruppe deutlich geringer. Die Feindlichkeit gegenüber Musliminnen und Muslimen (14%) ist höher als der Anteil der gegenüber schwarzen (10%) bzw. jüdischen Personen (8%) feindlich gesinnten Personen. Noch ausgeprägter als die Feindlichkeit gegenüber der muslimischen Bevölkerungsgruppe ist jedoch das Misstrauen gegenüber dem Islam (2016: 33%).»

Insgesamt zeigt die Auswertung des BFS, dass «die Bevölkerung tendenziell ein positives Bild der Integration von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz hat. Rassismus wird als ernstes gesellschaftliches Problem wahrgenommen und 34% der Befragten denken, dass mehr dagegen unternommen werden müsste. Dafür zuständig ist ihrer Ansicht nach in erster Linie der Staat, danach aber auch jede und jeder Einzelne sowie die Politik.»

Insgesamt nahmen 36 Prozent die Anwesenheit von als «anders» empfundenen Personen als störend wahr. Sechs Prozent gaben an, sich im Alltag durch Menschen anderer Hautfarbe oder anderer Nationalität gestört zu fühlen. Etwa jede und jeder Zehnte stört sich wegen der anderen Religion oder der anderen Sprache. Gar 21 Prozent betrachten Menschen mit nicht sesshafter Lebensweise als störend.

Rassismus gegenüber schwarzen Menschen

Im Auftrag der Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB hat eine Gruppe von Forscherinnen und Forschern unter der Leitung des Schweizerischen Forums für Migrationsfragen (SFM) die individuellen, institutionellen und strukturellen Dimensionen des Rassismus gegenüber Schwarzen in der Schweiz untersucht.

Untersucht wurden 115 Fälle, bei denen die Justiz eingeschaltet wurde, und 201 Konfliktfälle aus der Beratungspraxis. Sehr häufig würden dabei, so die Autoren, die Worte «Neger», «Halbneger», «Bimbo» oder «Schoggi-Kopf» benutzt. Betroffene würden auch oft animalisiert (z.B. «Negersau») oder sexualisiert (z.B. «Niggerschlampe»). «Dabei wird den Worten nicht selten Nachdruck verliehen mit schwerwiegender physischer Gewalt», schreiben die Autoren weiter.

Die Rassismus-Strafnorm gemäss Art. 261bis StGB wird von der schwarzen Bevölkerung selten beansprucht; und so sind es gemäss Studie erstaunlicherweise erst 57 Schuldsprüche, die Rassismus gegen Schwarze betreffen. «Für schwarze Menschen ist der Rechtsweg weitestgehend ein untaugliches Mittel, um sich gegen Rassismus zur Wehr zu setzen», heisst es in der Studie dazu. Die Hürden seien grundsätzlich hoch, die Aussicht auf Erfolg ungewiss. «Ein gewichtiger Grund, weshalb der Rechtsweg nicht attraktiv erscheint, ist die Angst, öffentlich mit rassistischen Gegenreaktionen konfrontiert zu werden», so die Autoren weiter. Sie führten im Rahmen der Studie auch Interviews mit 42 Integrationsfachstellen. «Auf die Frage, ob schwarze Menschen in der Schweiz regelmässig rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sind, antworteten 32 mit Ja», heisst es. «Am häufigsten nannten die Integrationsfachstellen die Bereiche Wohnen und Polizei.» Auch bei der Arbeit, im ÖV, in den Medien oder im öffentlichen Raum komme es «eher häufig» zu Diskriminierungen. Meist äussere sich diese durch Beschimpfungen, aber auch durch physische Gewalt oder unterlassenen Schutz.

Rechtsradikalismus

Seit sich im Herbst 2016 über 5000 Neonazis aus ganz Europa in Unterwasser im Kanton St. Gallen zu einem Neonazi-Konzert treffen konnten, sind Behörden und Polizei, aber auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert. Anfang 2017 fand im Kanton Luzern zwar wiederum ein Konzert statt, wo sich um die 150 Skinheads trafen – allerdings wurde das Konzert von der Luzerner Polizei streng bewacht und die angekündigten Auftritte der italienischen Neonazi-Band Bronson und des vorbestraften deutschen Neonazi-Rappers Makss Damage verhindert. Diverse kleinere Veranstaltungen, in deren Rahmen rechtsextreme Musiker auftraten, sorgten in den nachfolgenden Wochen für mediale Aufmerksamkeit, vor allem weil es den Organisatoren immer wieder gelang, die Veranstaltungen trotz Einreiseverboten und Polizeipräsenz durchzuführen.

Der Präsident der GRA-Stiftung, Pascal Pernet, hat sich in einem Gastkommentar in der NZZ zur Durchsetzung der Rassismus-Strafnorm im Zusammenhang mit Neonazi-Konzerten geäussert.: https://gra.ch/wp-content/uploads/2015/09/Die-Strafnorm-durchsetzen-Gastkommentar-PP-NZZ-21.2.17.pdf.

Die rechtsextreme Szene in der Schweiz ist seit Jahren stabil; die Fluktuation ist allerdings hoch, da sich vor allem junge Männer in der Szene bewegen. In den letzten Monaten wurden zudem immer wieder Meldungen publik, wonach vereinzelt Mitglieder am rechten Rand der SVP mit einem Fuss in der rechtsextremen Szene stehen oder in der Vergangenheit dort verkehrten, d.h. Rechtsradikale versuchen immer wieder, in der Partei unterzukommen. Obwohl die SVP in gewissen Fällen darauf reagiert, hat sie bis anhin nicht genügend Präventionsmittel entwickelt, um solche Prozesse proaktiv zu verhindern.

Zudem sind 2017 an diversen Orten in der Schweiz rechtsradikale Flugblätter aufgetaucht, die gegen Ausländer, Juden oder Muslime hetzten.

Der Nachrichtendienst des Bundes schreibt in seinem Lagebericht 2017 über Rechts-und Linksextremismus:

«Seit Jahren entspannt sich die Lage im Bereich Gewaltextremismus tendenziell; Ereignisse im Bereich Rechtsextremismus sind selten, im Bereich Linksextremismus immer noch häufig. An dieser Grundsituation ändern einzelne, von medialer Aufmerksamkeit begleitete Ereignisse nichts. Diese zeigen aber, dass unverändert Gewaltpotenzial vorhanden ist; die Lage könnte sich demnach rasch verschärfen. Stärkere Migrationsbewegungen in die Schweiz, ein dschihadistisch motivierter Terroranschlag hierzulande oder eine dramatische Entwicklung hauptsächlich in den türkischen und syrischen Kurdengebieten könnten zu gewaltsamen Protesten, Anschlägen und Übergriffen aus den gewaltextremistischen Szenen führen. Es gilt im Bereich Rechtsextremismus zu verhindern, dass die Schweiz als Durchführungsort für Konzerte und andere Veranstaltungen an Attraktivität gewinnt.» Und weiter: «Veranstaltungen und Treffen (von Rechtsradikalen, Anm. d. Autors) finden auch ohne musikalischen Rahmen statt. Den öffentlichen Auftritt suchen die Rechtsextremen nicht, Demonstrationen, Aufmärsche und Provokationen sind selten, folgen zum Teil aber langjähriger Routine.

Antiziganismus

Wie die Organisation Radgenossenschaft der Landstrasse 2017 in einer Mitteilung schrieb, stellen die Jenischen und Sinti «in der Schweiz einen wachsenden Rassismus fest». Insbesondere stört sich die Dachorganisation an der pauschalen Bezeichnung «Fahrende». In allen drei ethnischen Minderheiten – den Jenischen, Sinti und Roma – gebe es solche, die ihrem Erwerb in Wohnwagen nachgehen sowie Sesshafte. «Und es gibt in jeder Ethnie anständige und unanständige Menschen wie überall.»

Indem unterschiedslos «Fahrende» für Missstände jeder Art verantwortlich gemacht würden, werfe man die Angehörigen aller Minderheiten in einen Topf und hetze sie zugleich gegeneinander auf, schreibt die Radgenossenschaft weiter.

Den wachsenden Rassismus bekämen die ethnischen Minderheiten bereits beim einfachen Hausieren zu spüren. Dieses werde angesichts des wachsenden Misstrauens schwieriger.

Auch scheitere die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen regelmässig am Nein der Gemeinden. Wenn Bauern trotzdem bereit wären, Land für Gruppen reisender Gewerbetreibender zur Verfügung zu stellen, «versuchen Gemeindebehörden, ihnen das mit windigen Argumenten zu verbieten».

Es gibt tatsächlich noch immer viel zu wenig Stand- und Durchgangsplätze für Jenische, Sinti und Roma in der Schweiz. Die Behörden tun sich schwer, die notwendigen Vorgaben für genügend Plätze umzusetzen, und die Gemeinden und die Bevölkerung stellen sich oftmals quer, wenn es um die Erstellung von Stand- oder Durchgangsplätzen geht. Exemplarisch war dabei im letzten Jahr der Ort Wileroltigen: Für die kleine Gemeinde im Kanton Bern war der Sommer 2017 alles andere als normal. Im Juni besetzten ein paar Hundert Roma ein Landstück neben der A1-Raststätte und sie blieben bis in die erste Augusthälfte. Danach wollte der Kanton Bern den illegalen Zustand legalisieren und aus der Wiese einen definitiven Transitplatz für ausländische Fahrende bauen. Die Bevölkerung ging auf Barrikade. Die Gemeinde ist ein Exempel für die Situation in vielen Gemeinden der Schweiz. Denn es fehlen schweizweit Plätze aller Art. Es fehlen Plätze für 80 bis 100 Caravans, also für grosse Gruppen, davon gibt es bisher im Land nicht einen einzigen. Es fehlen Durchgangsplätze für Familienverbände von 8 bis 12 Wohnwagen; die Zahl dieser Plätze hat massiv abgenommen, wie die Zeitung der Radgenossenschaft der Landstrasse «Scharotl» in ihrer letzten Ausgabe schreibt. Es fehlt auch Lebensraum im Winter, die Standplätze Bern-Buech und Eichrain in Zürich sind überfüllt.

Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) leistet einen Beitrag zur Stärkung der Position der Jenischen und Sinti in der Schweiz. Sie setzt ein Augenmerk auf die Durchsetzung der Grundrechte der nationalen Minderheiten, zu denen Jenische und Sinti gehören, und bietet ihre Dienste als Gesprächspartner oder Vermittler den Gemeinden an. Mit der Informationsbroschüre «Fahrende auf Privatland» und dem dazugehörigen Mustermietvertrag leistet die GMS einen aktiven Beitrag zur Stärkung der rechtlich geschützten Tradition der fahrenden Minderheiten – dem «Spontanhalt».

Der Spontanhalt ist der befristete Aufenthalt einer Gruppe von Jenischen, Sinti oder Roma auf Privatgrund, in Wohnwagen und zu gewerblichen Zwecken. Jenische und Sinti, als anerkannte nationale Minderheiten, sollen dabei ein Anrecht auf den Schutz ihrer Lebensweise auch in der Schweiz haben.

Schlussbemerkung

Wie eingangs erläutert, ist das Internet mit seinen diversen Plattformen seit vielen Jahren schon der Hauptverbreitungsort für verbalen Rassismus und Antisemitismus.

Die mühelose Zugänglichkeit von diskriminierendem Material und Posts im Internet, das rasende Tempo, in welchem die Texte zirkulieren sowie die Fülle an Texten macht die Netzkommunikation zu einem wichtigen Umschlagplatz für Hass jeglicher Couleur.

Hassrede im Internet ist immer ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Gefährlich dabei: Diffamierende Hassrede verletzt und grenzt aus. Schlimmstenfalls kann sie nonverbale Gewalt realisierbar machen. Gesetze alleine packen das Problem nicht an der Wurzel; dafür braucht es zivilgesellschaftliches Engagement, sei es in Form von Organisationen, welche eine Watchdog-Funktion übernehmen oder von Beschwerdestellen, an die man sich im Zweifelsfalle und bei klarem «Hate Speech» wenden kann. Darüber hinaus sollte sich jeder als potentiell Betroffener seiner Verantwortung im digitalen Raum bewusst sein.

Die Chronologie der GRA wird dabei auch in Zukunft ihre zentrale Aufgabe als Watchdog wahrnehmen und rassistische, fremdenfeindliche und diskriminierende Vorfälle in der Schweiz kritisch bewerten und systematisch nach erprobten Kriterien und Kategorien auflisten, damit aktuelle diskriminierende Vorfälle in der Schweiz sichtbar gemacht und für die nachfolgenden Generationen festgehalten und archiviert werden.

2. Fokusbericht 2017: Hate Speech in Social Media – Aspekte eines neuen Phänomens

von Patrik Ettinger*

Die Veränderungen der öffentlichen Kommunikation durch die Etablierung von Social Media scheint auch zu einer Zunahme von Hate Speech geführt zu haben. Dies zumindest ist eine weit verbreitete Wahrnehmung. Exemplarisch hierfür steht der Bericht des Bundesrates zur rechtlichen Basis für Social Media, der im Mai 2017 die Entwicklung wie folgt beschreibt: «Die Problematik hasserfüllter, hetzerischer, rassistischer und diskriminierender Äusserungen in sozialen Netzwerken hat sich in den vergangenen Jahren zugespitzt» (Bundesrat, S. 38).

Um das Phänomen von Hate Speech in Social Media besser verstehen und in seiner Tragweite einschätzen zu können, zeigt dieser Beitrag einleitend auf, wie sich das Phänomen Hate Speech unter einer sozialwissenschaftlichen Perspektive definieren lässt. Dann werden wir uns der zentralen Frage zuwenden, wie sich die öffentliche Kommunikation durch die Etablierung von Social Media verändert hat und welchen Einfluss die mit den Social Media etablierten neuen Kommunikationsformen auf die Verbreitung von Hate Speech haben. Auf dieser Basis lassen sich die empirisch feststellbaren Veränderungen beurteilen und Strategien im Umgang mit Hate Speech in Social Media skizzieren.

Was ist Hate Speech – eine Eingrenzung des Phänomens

Hate Speech ist ein umstrittener und häufig nicht präzise definierter Begriff (Marx, S. 42). Dies erklärt sich einerseits aus dem Umstand, dass Hate Speech als Konzept selbst Gegenstand politischer Auseinandersetzungen ist. Was gilt als Hate Speech und was ist noch pointierte Meinungsäusserung im Konflikt, legitime Kritik oder Protest? Und auf der anderen Seite: Was ist legitime Eindämmung von Hate Speech und was gilt bereits als Zensur? Diese Fragen der Grenzziehung sind einerseits virulent, weil Akteure, die Hate Speech verwenden, häufig die Grenzen zu verschieben oder gar zu negieren versuchen. Doch die Frage der Grenzziehung stellt sich auch aus der Perspektive des demokratischen Rechtsstaates, in dem Einschränkungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit in einem Prozess der Güterabwägung mit dem Schutz anderer Grundrechte legitimiert werden müssen. Dass hier unterschiedliche Antworten möglich sind, zeigt sich im Vergleich der Rechtstraditionen demokratischer Gesellschaften.

Hate Speech ist aber nicht nur ein politisch umstrittener Begriff. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen vermeidet vor allem ausserhalb des angelsächsischen Raums häufig den Begriff Hate Speech – auch Aufgrund seiner politischen Implikationen – und arbeitet mit alternativen Konzepten wie z.B. der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (vgl. Heitmeyer). Und dort, wo Hate Speech als Konzept verwendet wird, finden sich je nach Fachtraditionen unterschiedliche Ansätze. Dennoch lässt sich ein Kern von Indikatoren für Hate Speech bestimmen, der nachfolgend für diesen Beitrag aus einer soziologischen und kommunikationswissenschaftlichen Perspektive präzisiert werden soll.

  1. Hate Speech ist öffentliche Rede. Diese Präzisierung rekurriert darauf, dass wir öffentlicher Kommunikation – im Gegensatz zur privaten – eine gesellschaftliche Relevanz zuschreiben und daher andere normative Anforderungen an sie stellen.
  2. Hate Speech bezieht sich auf Gruppen oder Individuen als Mitglieder dieser Gruppen, denen auf der Basis von Ethnie, Religion, Gender oder sexueller Orientierung spezifische Merkmale zugeschrieben werden. Hate Speech ist entsprechend verallgemeinernd. Der Begriff arbeitet mit sprachlichen Mitteln der Pauschalisierung und der Essentialisierung, d.h. diese Merkmale werden der Gruppe und all ihren Mitgliedern als wesenhaft zugeschrieben.
  3. Hate Speech ist abwertend und diskriminierend. Den Opfern von Hate Speech wird grundsätzlich die Anerkennung als gleichberechtige Mitglieder der Gesellschaft abgesprochen. Sie werden herabgesetzt, als minderwertig beschrieben und/oder dämonisiert. Damit einher geht eine Unterscheidung zwischen einem positiv besetzten «Wir» und den ausgegrenzten «Anderen». Dieser Aspekt unterscheidet Hate Speech vom legitimen politischen Konflikt, der die Anerkennung des Gegners voraussetzt.
  4. Durch Hate Speech werden Handlungen motiviert und legitimiert. Dies kann zu physischer Gewalt gegen die Opfer von Hate Speech führen, aber auch zu weniger gut sichtbaren Formen der Ausgrenzung, wenn z.B. die stigmatisierten Opfer von Hate Speech aus Angst und Verzweiflung verstummen und so am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen können.

Neben diesen vier weitestgehend konsensuellen Aspekten von Hate Speech gibt es zwei weitere, die umstritten sind. Sie betreffen die Absicht des Sprechers, empfundenen Hass auszudrücken (Intentionalität), und die Wirkung bei den Opfern von Hate Speech (Sirsch, S. 168f.).

Die Intentionalität von Hate Speech wird vor allem ins Feld geführt, um vermeintliche Unklarheiten bei den Punkten 3 und 4 zu klären. So liege beispielsweise kein Hate Speech vor, wenn Schwarze, die sich wechselseitig als «nigger» bezeichnen, dies im Sinne einer positiven Umdeutung eines stigmatisierenden Begriffs tun. Gegen die Berücksichtigung der Intentionen der Sprecher wird argumentiert, dass sich diese oft nicht zweifelsfrei feststellen liessen. Ich halte dies für ein methodisches und kein konzeptionelles Problem. Die Absicht des Sprechers muss sich aus den Sprechakten und ihrem Kontext selbst erschliessen lassen, wozu konzeptionell die oben erwähnten Punkte ausreichen.

Gegen Konzepte, die die Wirkung auf die Opfer von Hate Speech ins Zentrum stellen, wird argumentiert, «dass auf diese Weise jegliche Rede als Hassrede klassifiziert werden könnte, wenn sich jemand finden würde, der diese als beleidigend empfindet» (Sirsch, S. 168). Diesem Argument ist insofern zuzustimmen, als die Wahrnehmung der Opfer intersubjektiviert werden muss, sie also nicht als alleiniges Kriterium fungieren kann. Eine Intersubjektivierung ist aber auf der Basis der vier genannten Kriterien möglich. Zudem würde ich dieses Argument relativeren. Historische Erfahrungen von Ausgrenzung und Diskriminierung sensibilisieren Angehörige von Minderheiten in weit stärkerem Masse als jene Akteure, die davon nicht betroffen sind. Dies ist im Sinne einer Kontextuierung bei der Analyse von Hate Speech zu berücksichtigen.

Wie verändert sich die öffentliche Kommunikation durch Social Media?

Mit der Digitalisierung der Medien und der Etablierung von Social Media hat sich die Öffentlichkeit moderner demokratischer Staaten fundamental verändert. Die wohl wichtigste Änderung ist eine Verschiebung der Grenzen zwischen öffentlicher und privater Kommunikation. Vor der Digitalisierung und der Etablierung von Social Media wurde öffentliche Kommunikation primär durch traditionelle Massenmedien hergestellt. Journalistinnen und Journalisten entschieden als «gate keeper» darüber, was zum Gegenstand öffentlicher Kommunikation wurde. Dieser Entscheid folgte ökonomischen Überlegungen der Aufmerksamkeitsmaximierung, war aber eingebettet in gesellschaftliche Normen und berufsethische Standards.

Von dieser Sphäre öffentlicher Kommunikation war die Sphäre der privaten Kommunikation deutlich abgesetzt. Hier war der Ort, an dem gesellschaftliche Normen weit weniger strikt eingehalten werden mussten. Hier konnte auch gesagt werden, was man öffentlich nicht aussprechen wollte oder auszusprechen wagte.

Mit der Digitalisierung verschwimmt diese Trennung von öffentlicher und privater Kommunikation. Nun sehen wir – wie dies der Kommunikationswissenschaftler Hans-Bern Brosius treffend formulierte – «alle Kommunikationsinhalte, die es in der ‘Offline-Zeit’ auch gab, die aber durch die Online-Beobachtung den Rahmen der privaten, interpersonalen Kommunikation verlassen. Wir sehen den ‘Stammtisch’, wir sehen Hasstiraden, wir sehen Menschen spielen, kaufen, sich unterhalten, etc. Viele Kommunikationsformen sind nicht neu, aber nun online sichtbar. Und dies gilt nicht nur synchron, sondern durch die Speicherkapazität – das unendliche Gedächtnis des Internet – auch diachron» (Brosius, S. 365). Damit wird Teil der öffentlichen Kommunikation, was zuvor privat war.

Mit der Digitalisierung verschieben sich aber nicht nur die Grenzen zwischen öffentlicher und privater Kommunikation, sondern es ändern sich auch die Rollen. Während die Kommunikation in traditionellen Massenmedien eine one-to-many Kommunikation ist, ermöglicht die digitalisierte Kommunikation eine Kommunikation many-to-many. Nun kann potentiell jeder auch zum Absender von Botschaften werden, die von einem breiten Publikum wahrgenommen werden können. Dies erschliesst einzelnen Personen wie Organisationen neue Möglichkeiten der Kampagnenkommunikation und der Mobilisierung – auch solcher, die sich mit Hate Speech gegen Minderheiten richtet.

Dabei profitieren diese Organisationen von technischen Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung, die Kommunikation in einem bisher nie gekannten Ausmass mess- und beeinflussbar machen. Die Aufmerksamkeitsökonomie, d.h. die Erzielung und Verteilung von Aufmerksamkeit, lässt sich nun in Echtzeit in Form von Klicks, Likes oder Verweildauer messen und entsprechend optimieren. Dies nutzen zum einen die auf Aufmerksamkeit angewiesenen Akteure, die nun eine Fülle von Möglichkeit zur Aufmerksamkeitsoptimierung zur Verfügung haben; bis hin zum in der Schweiz jedoch noch kaum verbreiteten Einsatz von Social Bots (vgl. Rauchfleisch/Vogler). Zum anderen profitieren davon auch die Tech-Giganten wie Google, Facebook oder Twitter, die Aufmerksamkeit in ökonomische Rendite verwandeln können. Und weil sich Aufmerksamkeit vor allem über emotionalisierende Botschaften gewinnen lässt, wird die Kommunikation in den Netzen auch verstärkt emotionalisiert.

Die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit der Nutzer gezielt zu messen und zu steuern, verleitet die Anbieter von Social Media aber auch dazu, den Nutzern vor allem jene Typen von Informationen anzubieten, die früher bereits ihre Aufmerksamkeit erzielten resp. die in ihren sozialen Netzen geteilt werden. So kann Aufmerksamkeit optimiert werden. Da die Unendlichkeit des Netzes eine Strukturierung voraussetzt, die hierzu eingesetzten Algorithmen aber für die Nutzer nicht durchschaubar sind, führt dies dazu, dass die vermeintliche Vielfalt der Informationen im Netz durch sogenannte «Filter Bubbles» und «Echo Chambers» tendenziell verengt wird. Es entwickelt sich ein Blick auf die Welt, der bestehende Vorurteile verstärkt.

Diese Veränderungen der öffentlichen Kommunikation durch die Digitalisierung und den Bedeutungsgewinn von Social Media werden durch den Wandel der Nachrichtenrezeption im Generationenvergleich verstärkt. In der Schweiz sind Social Media bereits für 24% der 18-24-Jährigen die wichtigste Quelle für News, während dies bei Personen älter als 55 Jahre nur zu 4% der Fall ist (fög, S. 7).

Wie verändern Social Media die Verbreitung von Hate Speech?

Bevor wir im Folgenden skizzieren, wie sich die Digitalisierung und die Etablierung von Social Media auf die Verbreitung von Hate Speech auswirken, wollen wir festhalten, dass Hate Speech ein altes Phänomen ist, das lange vor der Etablierung von Social Media auftrat und dass Hate Speech in diskontinuierlichen Wellen in der öffentlichen Kommunikation auftritt.

Wie zahlreiche Befragungen zeigen, finden sich Einstellungen, die auf eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und eine Affinität zu Hate Speech schliessen lassen, auch in modernen demokratischen Gesellschaften bei einem beachtlichen Teil der Bevölkerung – und dies lange vor der Etablierung von Social Media. Die Zahlen schwanken je nach Befragungsmethode, betroffener Minderheit und Zeitpunkt der Befragung, aber das Problem ist jeweils mehr als nur marginal (vgl. für einen Überblick bezüglich Antisemitismus Pfahl-Traughber; bezüglich Muslimfeindlichkeit Hafez). «Das Internet macht lediglich sichtbar, was ohnehin in der politischen Kultur angelegt gewesen ist» (Hafez, S. 321).

Die Verwendung von Hate Speech ist nicht nur ein altes Phänomen, sondern auch eines, dass sich in gesellschaftlichen Krisenphasen regelmässig verstärkt. Denn in diesen Phasen werden Minderheiten als «Sündenböcke» problematisiert und ausgegrenzt (vgl. Imhof). Zugleich sinkt die gesellschaftliche Hemmschwelle in Bezug auf die Verwendung von Hate Speech. Angesichts der Orientierungskrise, in der sich viele demokratische Gesellschaften aktuell befinden, ist es plausibel, einen beachtlichen Teil der beobachtbaren Hate Speech Aktivitäten im Netz durch Faktoren zu erklären, die nur insofern mit der Digitalisierung zu tun haben, als diese die Sichtbarkeit des Phänomens deutlich erhöht. Die exakte Grösse dieses Anteils lässt sich allerdings nicht beziffern.

Daneben gibt es aber auch einige Argumente dafür, dass die durch die Digitalisierung und die Etablierung von Social Media veränderten Strukturen öffentlicher Kommunikation die Verbreitung von Hate Speech erleichtern:

  1. Während in traditionellen Medien Journalistinnen und Journalisten noch die Rolle von Gate Keepern übernehmen und beispielsweise in den moderierten Kommentarspalten dafür sorgen, dass sich Hate Speech nicht verbreiten kann, sind entsprechende Kontrollmechanismen in den Social Media nur schwach ausgeprägt. Dies erklärt sich zum einen aus dem Umstand, dass sich die Tech-Giganten als Plattformbetreiber verstehen, die Infrastrukturen zur Verfügung stellen, aber nur beschränkt Verantwortung für die Nutzung dieser Infrastrukturen zu übernehmen bereit sind (vgl. dazu Altmeppen; Sellars, S. 20–24). Zum andern ist es bei global operierenden Tech-Giganten für Opfer in der Schweiz oft schwierig, Ansprüche durchzusetzen.
  2. Durch die Möglichkeiten digitaler Kommunikation können soziale Bewegungen oder Protestparteien, die Minderheiten mit Hate Speech diskriminieren, leichter als früher mobilisieren und ihre Opfer beispielsweise mit einem Shitstorm überziehen. Durch organisierte Aktionen, bei denen auch technische Hilfsmittel wie Social Bots, d.h. computergenerierte und massenhaft verbreitete Botschaften, zum Einsatz kommen, vermitteln solche Akteure den Eindruck, dass ihre Hassbotschaften breit geteilt werden. Zugleich werden durch solche Aktionen die Opfer von Hate Speech massiv in ihren Möglichkeiten der Online-Kommunikation eingeschränkt. Zudem erlauben Social Media eine stärkere Vernetzung innerhalb wie zwischen diesen Organisationen, was ihre Schlagkraft erhöht.
  3. Social Media sind Emotionsmedien. Die Kommunikation auf Social Media ist stärker emotionalisiert als in traditionellen Medien und sie ist auf Gemeinschaftsbildung hin angelegt (Lischka/Stöcker, S. 29-31). Je stärker emotional aufgeladen ein Tweet formuliert ist, desto häufiger und desto schneller wird er per Retweet weiterverbreitet (vgl. Stieglitz/Dang-Xuan). Und je häufiger in einem Facebook-Beitrag negativ konnotierte Begriffe auftauchen, desto mehr Kommentare erhält dieser Beitrag (vgl. Stieglitz/Dang-Xuan). Zudem ziehen die Nutzer sozialer Plattformen Gratifikationen primär aus dem Beziehungs- und dem Identitätsmanagement, d.h. der Möglichkeit der Vernetzung unter Gleichgesinnten wie auch der Selbstdarstellung (vgl. Eisenegger). Eine emotionalisierte, mit negativen Begriffen aufgeladene und auf Gemeinschaftsbildung – auch durch Abgrenzung – ausgerichtete Kommunikation ist selbstverständlich nicht einfach mit Hate Speech gleichzusetzen. Aber sie schafft eine Kommunikationskultur, in der Hate Speech gedeihen kann.

Lässt sich eine Zunahme von Hate Speech in Social Media bereits empirisch belegen?

Vieles von dem, was wir aus einer theoretischen Perspektive als mögliche Effekte von Social Media diskutiert haben, lässt sich bisher empirisch erst unzureichend belegen. Empirische Studien, die zeigen, wie sich die Verbreitung von Hate Speech im Zeitalter der Digitalisierung und der Etablierung von Social Media verändert, sind noch selten. Die im Auftrag des World Jewish Congress durchgeführte Studie zu Antisemitismus in Social Media, die eine breites Sample von Ländern untersuchte, fand für das Jahr 2016 durchschnittlich 43 Posts pro Stunde mit antisemitischem Inhalt, von denen 41% Hate Speech gegen Juden enthielten (WJC 2017, S. 14). Da aber bisher Vergleichszahlen (mit Ausnahme einer Studie zum Januar 2018) fehlen, können aus diesen Daten keine Gewichtung und keine Trends abgelesen werden. Der Folgebericht vom Januar 2018 stellt bei Posts, in denen Symbole und Bilder mit antisemitischem Inhalt verbreitet wurden, eine Zunahme in der Schweiz fest (WJC 2018, S. 5). Allerdings ist aufgrund des einmaligen und relativ kurzen Messzeitpunkts auch hier nicht eindeutig, ob es sich um einen Zufallsbefund oder erste Hinweise auf einen Trend handelt. Dies insbesondere auch deshalb, weil weitere systematische Zahlen für die Schweiz fehlen.

Auf der Ebene der Anzeigen und Verurteilungen zeigt die Sammlung der Rechtsfälle durch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus tendenziell eine Zunahme (vgl. EKR); allerdings mit starken Schwankungen, die teilweise durch Schlüsselereignisse (Konflikte im Nahen Osten, islamistische Anschläge etc.) zu erklären sind. Zudem kann die Anzeigenhäufigkeit sowohl auf eine Zunahme von Straftaten wie auf eine Veränderung des Anzeigeverhaltens verweisen.

Empirischen Studien, die durch eine systematische und vergleichende Beobachtung auch Aussagen über die Entwicklung von Hate Speech in Social Media mit Bezug auf die Schweiz erlauben würden, stehen also noch aus. Wie solche Studien konzipiert werden könnten, wird nachfolgend skizziert.

Wie kann Hate Speech in Social Media adäquat erfasst werden?

Die Methode zur Erfassung von Hate Speech in Social Media gibt es nicht. Denn einerseits sind die Datengrundlagen und die Möglichkeiten der Datenerfassung in den jeweiligen Social Media zu unterschiedlich und in einem steten Wandel begriffen. Anderseits ist jede Methodenwahl abhängig vom jeweiligen Erkenntnisinteresse, d.h. der konkreten Fragestellung, die wir beantworten wollen und dem Erklärungsgehalt, den wir mit den erfassten Daten anstreben.

Eine systematische Erfassung von Hate Speech in Social Media muss daher die jeweiligen Spezifika der Social-Media-Kanäle berücksichtigen. So lässt sich die Kommunikation auf Twitter vollständig nach Begriffen und ihren Kombinationen durchsuchen, während dies beispielsweise bei Facebook nur mit Einschränkungen, etwa in vordefinierten Accounts, möglich ist. Einschränkend ist beispielsweise auf Facebook zu beachten, dass neben öffentlicher auch teilöffentliche und private Kommunikation möglich ist.

Unterschiede zwischen den Social-Media-Angeboten zeigen sich aber auch in der Nutzung und der Reichweite. Twitter wird in der Schweiz überdurchschnittlich häufig von Politikern und Medienschaffenden benutzt. Es hat daher den Status eines Elitemediums mit geringer direkter Reichweite, aber grossem Potential für Anschlusskommunikation auch in traditionellen Medien. Eine viel grössere Reichweite und eine breitere soziale Verteilung der Nutzer weisen Facebook, Youtube und Instagram auf.

Die Wahl der methodischen Zugriffe muss zudem reflektieren, dass sich Hate Speech in ganz unterschiedlichen sprachlichen Formen manifestieren kann. Neben eindeutigen Aussagen, die Minderheiten direkt mit bestimmten Begriffen und Attributen verbinden, finden sich Formen, in denen sich Hate Speech nur implizit zu erkennen gibt. Ein Beispiel hierfür sind Aussagen des Typs «Eine Person ist x, obwohl sie y ist», wobei x für eine positive Eigenschaft und y für die Zugehörigkeit zu einer Minderheit steht. Denn diese Aussage impliziert, dass die erwähnte Eigenschaft normalerweise der Gruppe nicht zugeschrieben werden kann. Eine computergestützte Suche nach Begriffen und Kombinationen ermöglicht es recht gut, Hate Speech des expliziten Typs zu erfassen (vgl. Burnap; Taylor), während sie bei impliziter Hasskommunikation sehr schnell an Grenzen stösst. Und weil die Form von Hate Speech auch mit dem Bildungsstand zusammenhängt, wird mit einem Zugang, der nur nach spezifischen Begriffen resp. ihren Kombinationen sucht, Hate Speech von Personen mit geringem Bildungsstand überproportional erfasst, während die subtileren Formen von Hate Speech in Eliten unterpräsentiert sind.

Eingedenk dieser Differenzierungen scheint uns für die Erfassung von Hate Speech in Social Media mit Bezug zur Schweiz und den hier lebenden Minderheiten ein Zugang zielführend, der am Netzwerkcharakter von Social Media ansetzt. Konkret geht es darum, Netzwerke zu identifizieren, in denen Hate Speech gehäuft auftritt und ihre Kommunikationsflüsse und
-inhalte gezielt mit einer Kombination von computergestützten automatisierten Zugängen und vertiefenden Analysen durch hermeneutisch geschulte Codierer zu analysieren. Eine solche Netzwerkanalyse setzt – im Bewusstsein um die erwähnten Limitierungen – bei der Kommunikation auf Twitter an. In einem ersten Schritt werden über computergestützte Suchroutinen jene Akteure auf Twitter erfasst, die Hate Speech verbreiten. Über die Analyse der Follower-Beziehungen zwischen den einzelnen User lässt sich dann mittels eines Algorithmus (vgl. Blondel et al.) nach dem Prinzip der Homophilie – «Gleich und gleich gesellt sich gerne» – (vgl. McPherson et al.) ein Netzwerk modellieren, in dem Nutzer-Communities identifiziert werden können. Ein Vorteil dieses Zugangs liegt darin, dass sich in diesem Netzwerk die Akteure bzw. Communities mit Bezug zur Schweiz identifizieren lassen. In diesen Netzen nehmen häufig Organisationen (Medien, Protestparteien, soziale Bewegungen etc.), auf die sich Kommunikation in Social Media bezieht und von denen sie auch mitgesteuert wird, eine zentrale Position ein. An solchen Kommunikationsverdichtungen kann dann die hermeneutische Analyse von Hate-Speech-Beiträgen exemplarisch ansetzen.

Die Netzwerkanalyse erlaubt uns zudem, Social Media nicht nur für sich zu betrachten, sondern anhand der Vernetzungen auch die Beziehungen zu traditionellen Massenmedien in den Blick zu bekommen. So lässt sich beispielsweise zeigen, auf welche Beiträge in traditionellen Medien Hate-Speech-Beiträge in den Social Media Bezug nehmen. Umgekehrt kann durch eine korrespondierende Medienanalyse gezeigt werden, was an Social-Media-Kommunikation massenmedial zum Thema und so gegebenenfalls korrigiert wird. Zudem kann die korrespondierende Medienanalyse aufzeigen, welche Formen der massenmedialen Berichterstattung und welche berichteten Schlüsselereignisse besonders häufig eine Intensivierung von Hate Speech in Social Media auslösen.

Wie kann Hate Speech in Social Media bekämpft werden?

Als ein Bild des Neujahrsbabys und seiner glücklichen Eltern in einem Wiener Spital veröffentlicht wird, kommt es zu einem Shitstorm mit zahlreichen Hasskommentaren. Denn das Kind trägt keinen deutsch klingenden Namen und seine Mutter ein Kopftuch. In Reaktion auf diesen Shitstorm initiiert der Wiener Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner erfolgreich eine «flowerrain» mit zehntausenden von Social-Media-Beiträgen, in denen die Familie unterstützt und der Hass in Netz zurückgewiesen wird.

An diesem kleinen Beispiel wird deutlich, dass nicht nur die Verbreitung von Hasskommentaren, sondern auch ihre Bekämpfung wesentlich vom Engagement von Organisationen abhängt. Hier sind einerseits Organisationen der Zivilgesellschaft gefragt. Sie können Opfer beraten, sie können eine breite Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren und sie können – wie das erwähnte Beispiel zeigt – bei einer kampagnenförmigen Verbreitung von Hate Speech Gegenkampagnen organisieren.

So wichtig die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen ist, da sich in ihnen gesellschaftliches Engagement bündelt, so wenig dürfen sie mit dieser Aufgabe allein gelassen werden. Eine zentrale Rolle bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement kommt den staatlichen Institutionen zu. Als Gesetzgeber müssen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht zu einer Verletzung der Grundrechte der von Hate Speech betroffenen Minderheiten missbraucht wird. Wie in diesem Prozess der Güterabwägung die Grenzen zu ziehen sind, ist – wie sich am Beispiel des Deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt – eine kontroverse Frage. Sie aber nicht anzugehen, ist keine Lösung.

Staatliche Institutionen wirken aber nicht nur, indem sie rechtliche Rahmenbedingungen festlegen. Sie entscheiden auch über die Verteilung von Leistungen und Ressourcen. Ein erfolgreiches Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen braucht auch staatliche Unterstützung. Aufklärungsarbeit, Beratung von Opfern oder ein systematisches Monitoring von Hate Speech in Social Media können durchaus auch als Aufgaben eines Staates interpretiert werden, der die Grundrechte all seiner Bürgerinnen und Bürger schützt. Dabei können diese Leistungen sowohl durch staatliche Institutionen selbst als auch durch entsprechende Beiträge an zivilgesellschaftliche Organisationen erbracht werden.

In der Pflicht sind aber auch die Medienorganisationen. Traditionelle Medien müssen in der Bekämpfung von Hate Speech in Social Media ihrer Kontroll- und Kritikfunktion nachkommen, indem sie Fälle öffentlich machen und einen rationalen Diskurs über die Grenzen der Meinungsfreiheit ermöglichen. Die Tech-Giganten, die nicht nur Plattformen sind, die Kommunikation in Social Media ermöglichen, sondern diese Kommunikation über Algorithmen auch mitgestalten, sind in der Pflicht, analog zu den traditionellen Medienhäusern, Verantwortung für die Inhalte zu übernehmen. Wenn, wie in der Diskussion gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz häufig vorgebracht, zur Prüfung eines Beitrags auf Facebook durchschnittlich nur acht Sekunden zur Verfügung stünden, so ist dies kein Argument, dass eine solche Verantwortungsübernahme nicht möglich ist, sondern nur ein Argument dafür, dass die Übernahme von Verantwortung nicht umsonst zu haben ist. Aktuelle Entwicklungen lassen vermuten, dass zumindest einige der Tech-Giganten dies durchaus verstanden haben.

*Dr. Patrik Ettinger, Soziologe und Historiker, seit 2015 stellvertretender Präsident des
fög – Forschungsinstituts Öffentlichkeit und Gesellschaft/Universität Zürich.

Literatur und Quellen

Altmeppen, Klaus-Dieter (2016): Die Re-Institutionalisierung des Journalismus durch die digitalen Konglomerate. In: Jarren, Otfried / Steininger, Christian (Hg.): Journalismus jenseits von Markt und Staat. Institutionentheoretische Ansätze und Konzepte in der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Baden-Baden: Nomos, S. 209-218.

Blondel, V. D. / Guillaume, J. L. 7 Lambiotte, R. / Lefebvre, E. (2008). Fast unfolding of communities in large networks. Journal of statistical mechanics: theory and experiment, 2008(10), P10008.

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Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.

Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.

Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.

 

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