Neues der GRA

24.02.2021

Rassist sein für einen Tag

Wie fühlt es sich an, aufgrund äusserlicher Merkmale diskriminiert und benachteiligt zu werden? Für viele privilegierte Menschen ist diese Erfahrung nur schwer nachvollziehbar. Die Kantonspolizei Basel-Stadt will dies ändern und führte für ihr Polizeikorps den sogenannten Blue-Eyed Workshop durch. Dabei werden die Teilnehmenden basierend auf äusserlichen Merkmalen in eine diskriminierende und diskriminierte Gruppe eingeteilt und über mehrere Stunden entsprechend behandelt. Wie sich die Teilnahme an einem solchen Diskriminierungs-Workshop anfühlt und was das Erlebte bei den Teilnehmenden auslöst erklären zwei Angehörige der Polizei Basel-Stadt im GRA Podcast.

Hier geht’s zum Podcast.

 

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23.02.2021

Antisemitismusbericht 2020 jetzt online!

In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG)  publiziert die GRA jährlich den Antisemitismusbericht für die Deutschschweiz. Auch wenn es 2020 zu keiner Zunahme antisemitischer Vorfällen  gekommen ist, geben einige Erkenntnisse des Berichts Anlass zur Sorge. Denn Form und Inhalt der antisemitischen Vorfälle haben sich 2020 stark gewandelt. Einerseits durch eine starke Zunahme antisemitischer Verschwörungstheorien. Andererseits durch Verbreitung dieser Theorien durch Messengerdienste wie Telegram wo sie zunehmend auch die Mitte der Gesellschaft erreichen. In Anbetracht der jüngsten Ereignisse mit mehreren Vorfällen vor Synagogen und jüdischen Online-Veranstaltungen im Januar und Februar, lässt sich ein Zusammenhang mit den Entwicklungen im letzten Jahr zumindest erahnen.

Den gesamten Bericht lesen Sie hier.

Eine Zusammenfassung des Berichts finden Sie hier.

 

 

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18.02.2021

Ein Antisemitismus-Trauerspiel in vier Akten

Unter dem Titel «Kein Platz mehr für Juden im Saas Tal» erschien letzten Samstag ein Artikel auf dem Onlineblog «Inside Paradeplatz». Der Beitrag ist nichts anderes als eine Aneinanderreihung antisemitischer Klischees und führte zu heftigen Reaktionen in den Kommentarspalten. Nicht nur die haltlose Stereotypisierung jüdischer Menschen lässt die berechtigte Frage aufkommen, welche Erkenntnis der Beitrag vermitteln sollte, sondern auch der gesamte Aufbau des Artikels. In Tat und Wahrheit liefert der Artikel ein Paradebeispiel, wie Antisemitismus in der heutigen Zeit funktioniert. Und zwar folgendermassen:

 

1. Akt: Das Alibi 

Eigentlich, so suggeriert die Einleitung des Textes, sei das Thema des Artikels die Errichtung eines jüdischen Bethauses in Saas Fee. Dem Leser erschliesst sich jedoch sehr bald, dass es dem Autor um viel mehr als um das kleine Bergdorf im Wallis geht. Dieses dient lediglich als Aufhänger, um Schweizer Juden und Menschen jüdischen Glaubens im Allgemeinen als reiche, frauenunterdrückende, integrationsunfähige Kosmopoliten darzustellen, die immer und überall eine Extrawurst beanspruchen, selbst aber zu keinerlei Anpassung bereit sind.

 

2.  Akt: Der Persilschein 

Bevor der Autor jedoch seinen Rundumschlag gegen Menschen jüdischen Glaubens startet, versichert er seinen Leserinnen und Lesern, dass es unter Juden durchaus akzeptable, ja sogar begabte Leute gebe. Er listet einige bekannte Exponenten namentlich auf, denen er lobenswerte Eigenschaften zugesteht. Indem der Autor bekräftigt, einige dieser «Vorzeigejuden» persönlich zu kennen, weist er sein Urteil zu dieser Bevölkerungsgruppe als evidenzbasiert aus und stellt sich zugleich selbst den Persilschein aus für die darauffolgende Auflistung von den Juden zugeschriebenen Eigenschaften.

 

3. Akt: Guter Jude, böser Jude

Der Grossteil des Beitrags ist dann nichts anderes als eine Aneinanderreihung der typischen Klischees, die antisemitische Ressentiments seit Jahrhunderten einen Nährboden bieten. Während die meisten dieser Aussagen bestenfalls als geschmacklos bezeichnet werden können, geht der Autor mit seiner Beschreibung von Juden als «ferien-hungrige, im Rudel auftretende» Gruppe zu weit. Mit dieser sprachlichen Gleichsetzung mit Tieren entmenschlicht er Jüdinnen und Juden und spricht ihnen damit die Würde ab, die jedem Menschen zusteht, unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Nationalität.

 

4. Akt: Was bleibt

Was die im Text erläuterten Klischees mit dem anfangs erwähnten Saas Fee zu tun haben, bleibt dem Leser schleierhaft. Fest steht hingegen, welche Wirkung der Bericht beim unbefangenen Leser erzeugt. Der über «die Schweizer Juden» vermittelte Eindruck ähnelt dem verzerrten Bild des Juden, wie es Jahrhunderte lang als Projektionsfläche für alles Unheil in der Welt herhalten musste. Mit der Realität hat diese Darstellung herzlich wenig zu tun.

 

Mehr zum Thema Antisemitismus lesen Sie hier.

 

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29.01.2021

GRA und GMS sagen „Nein“ zum Burkaverbot am 7. März

 

https://www.youtube.com/watch?v=FET45iCH6vE

 

Die sogenannte. Burkaverbots-Initiative wurde im März 2016 vom «Egerkinger Komitee» lanciert, welches bereits die Minarett-Initiative ins Leben gerufen hatte. Das Ziel der Initiative ist es, die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen an öffentlich zugänglichen Orten (ausser in Sakralstätten) zu verbieten. Ausserdem bezweckt das Volksbegehren ein landesweites Vermummungsverbot an Demonstrationen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag vor, welcher den Behörden ermöglicht jede Person zur Enthüllung des Gesichtes zu zwingen, sollte dies aus Identifikationsgründen notwendig sein.

 

4 Gründe warum GRA und GMS gegen ein Verhüllungsverbot auf Verfassungsebene sind

 

Falsches Sicherheitsversprechen

Für das Initiativkomitee repräsentiert die Vollverschleierung den radikalen Islam. Die Initianten setzen damit ein unpolitisches Kleidungsstück mit Terrorismus gleich. Doch ein Verbot des Gesichtsschleiers verhindert weder Radikalisierung noch Terrorismus. Erstens leben einige wenige vollverschleierte Frauen in der Schweiz (viel öfter handelt es sich um Touristinnen aus Golfstaaten). Zweitens geht von diesen wenigen Frauen keine nachweisliche Gefahr für die Gesellschaft aus. Bislang ist kein einziger terroristischer Anschlag in Europa von einer Burka-Trägerin verübt worden. Das beweist, dass mit dieser Initiative reine Symbolpolitik zu Lasten der muslimischen Bevölkerung betrieben wird und bewusst Stereotypisierung und Vorurteile gefördert werden.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates ermächtigt Kantone und Behörden dazu, bei Personenkontrollen die Enthüllung des Gesichtes zu fordern, sollte dies zu Identifizierungszwecken notwendig sein. Dieser Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, sollte die Initiative abgelehnt werden.

 

Beschneidung der Religionsfreiheit

Ein Verhüllungsverbot wäre ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit, eine zentrale Errungenschaft jeder Demokratie, welche in der Schweiz durch Artikel 15 der Bundesverfassung gewährleistet wird.

Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und kann nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Grundlage für so eine Einschränkung wäre beispielsweise, wenn eine religiöse Praxis die Grundrechte Dritter verletzt. Bei der muslimischen Gesichtsverschleierung ist dies nicht der Fall.

 

Keine Kleidervorschriften auf Verfassungsebene

Nur weil eine bestimmte Lebensweise nicht der Norm entspricht und für die Mehrheitsgesellschaft nicht nachvollziehbar ist, sollte diese nicht per Gesetz verboten werden. Im Gegenteil; in einer Demokratie wie der Schweiz stehen Kleidervorschriften auf Verfassungsebene im krassen Gegensatz zu unseren pluralistischen und liberalen Werten und führt zur Spaltung der Gesellschaft.

 

Falschverstandener Feminismus 

Das Initiativkomitee ist der Ansicht, dass die muslimische Gesichtsverhüllung eine den Frauen aufgezwungene Praxis ist. Ein Verbot auf Verfassungsebene würde diesen Frauen Freiheit bringen. Zu denken, dass mit dieser Initiative muslimische Frauen «gerettet» werden können, ist jedoch paternalistisch, rassistisch und sexistisch. Mit dieser Denkweise spricht man allen muslimischen Frauen die Fähigkeit ab, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen und nährt die stereotypische Darstellung der unterwürfigen und unterdrückten Muslima. Wahrer Feminismus zeichnet sich aber dadurch aus, dass jede Frau selbstbestimmt entscheiden kann, wie sie sich kleidet – ob freizügig oder verhüllt.

Durch den Tatbestand der Nötigung (Art. 181 Strafgesetzbuch) ist es bereits heute strafrechtlich verboten, jemanden zur Verhüllung des eigenen Gesichts zu zwingen.

 

Ein in der Verfassung verankertes Verhüllungsverbot widerspricht den liberalen Werten der Schweiz, beschneidet die Religionsfreiheit und untergräbt die Selbstbestimmung der Frau. Mit falschen Sicherheitsversprechen wird bewusst Stimmung gegen eine religiöse Minderheit gemacht und Stereotypen werden gefördert.  Aus diesen Gründen empfehlen GRA und GMS ein «Nein» zur Verhüllungsverbotsinitiative am 7. März.

 

Weiterführende Links:

 

 

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28.01.2021

Zoom-Bombing: Antisemitismus in neuem Gewand

Zoom-Bombing. Ein weiterer Begriff, der neben R-Wert, Inkubationszeit und FFP2-Masken unseren Pandemie-Wortschatz prägt. Doch was genau ist Zoom-Bombing, wer steckt dahinter und wer ist davon besonders stark betroffen?

Beim Zoom-Bombing werden Online-Meetings gestört. Neben gewaltverherrlichenden Szenen werden oft auch antisemitische und rassistische Obszönitäten über die Lautsprecher und Bildschirme mit den völlig perplexen Teilnehmenden geteilt. Da die Hacker gut organisiert sind und in Gruppen vorgehen, ist der einzige Ausweg oftmals der Abbruch der Live-Übertragung. Dass es sich bei diesem Phänomen mehr als um blöde Lausbubenstreiche handelt, wurde spätestens klar, als das FBI im März eine offizielle Warnung herausgab.

Jüdische Menschen besonders gefährdet

Während jeder Opfer eines Zoom-Bombings werden kann, sind gewisse Minderheiten besonders gefährdet. Bereits im April 2020 warnte der deutsche Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) vor antisemitisch motiviertem Zoom-Bombing. Zu Recht, wie sich zeigte: In London wurde eine Veranstaltung einer Synagoge durch antisemitische Beleidigungen unterbrochen. An einer Holocaust Gedenkfeier in Berlin störten Hacker die Zeremonie mit Heil-Hitler-Rufen. Auch Schulen sind betroffen. Während des Online-Unterrichts eines deutschen Gymnasiums erschien ein Hakenkreuz auf dem Bildschirm.

Auch die Schweiz ist betroffen

Auch in der Schweiz ist es mehrfach zu antisemitisch motivierten Zoom-Bombing gekommen. Im vergangenen Mai musste ein Online-Podium der Jungsozialisten abgebrochen werden, nachdem sich Hacker in das Meeting einloggten und antisemitische Karikaturen durch den für alle ersichtlichen Bildschirm teilten. Der mutmassliche Grund für die Störung: Einer der Podiums-Teilnehmer war Jude.

An einer Schweizer Universität kam es Anfang Jahr zu einer antisemitischen Störaktion während eines Vortrags über Judaistik. Die Universität reichte Strafanzeige ein. Vor wenigen Tagen kam es erneut zu einem antisemitischen Vorfall, als Unbekannte sich in eine Kulturveranstaltung der Jüdischen Liberalen Gemeinde Zürich einloggten und die perplexen Teilnehmenden mit Hitlerbildern und Videos von sexualisierter Gewalt an Kindern schockten. Der Event musste schliesslich abgebrochen werden.

Rechtsextreme Szene

Doch wer steckt hinter diesen Attacken? Aufgrund der Anonymität des Internets lässt sich diese Frage nicht immer abschliessend beantworten. Die Vermutung liegt nahe, dass rechtsextreme Gruppierungen für viele dieser Zoom-Bombings verantwortlich sind. In den USA konnte bereits nachverfolgt werden, wie Rechtsradikale gezielt jüdische Online-Veranstaltungen aufspüren, um diese mit antisemitischen Obszönitäten zum Abbruch des Events zu bringen.

Ohnmacht und Entsetzen

Auch wenn die Übeltäter nicht immer identifiziert werden können – für die Betroffenen sind diese Vorfälle schwerwiegend. Gerade für ältere Leute, die während der Pandemie isoliert sind, ist eine solche Erfahrung besonders schmerzhaft. Online-Kulturveranstaltungen bieten eine willkommene Ablenkung, die von zu Hause aus zugänglich sind. Dass jüdische Menschen gerade dort blindem Hass ausgesetzt werden, ist besonders tragisch und kann sogar re-traumatisierend sein für Menschen, die Antisemitismus auch im «echten Leben» erfahren haben. Besonders verstörend ist dabei die Tatsache, dass man diesen schlimmen Szenen zu Hause, in den eigenen vier Wänden, ausgesetzt ist. An dem Ort, an dem man sich sonst am sichersten vor Übergriffen fühlt.

Dass vielen Veranstaltern bei einem Zoom-Bombing nichts anderes übrigbleibt, als den Event abzubrechen, ist tragisch. Denn mit dem Abbruch entzieht man den jüdischen Menschen nicht nur die Möglichkeit einer willkommenen Ablenkung während der Pandemie. Man entzieht ihnen vor allem die Möglichkeit, Teil des kulturellen Lebens zu sein – und damit Teil der Gesellschaft.

Die traurige Lehre, die man aus diesem neuen Phänomen ziehen kann? Was für Antisemitismus im «echten Leben» gilt, trifft auch online zu. Jüdische Institutionen werden systematisch als Ziel für die Verbreitung von Hass und Antisemitismus aufgesucht. Jüdisches Leben und jüdische Kultur sind essentielle Bestandteile unserer Gesellschaft. Dass sie sowohl online wie auch offline besonderen Schutz bedürfen, ist traurige Realität im Jahr 2021.

Hier gibt es Tipps, wie Sie sich vor Zoom-Bombing schützen können. 

 

 

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19.01.2021

Rassismusstrafnorm: Quo vadis?

Vor gut 25 Jahren hat die Schweiz die Rassismsusstrafnorm eingeführt. Wie hat sich die Norm seither entwickelt? Inwiefern haben sich die Bedenken der Gegner bewahrheitet? Und wo und wann kommt die Rassismusstrafnorm heute überall zum Einsatz? Diesen Fragen stellt sich Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch im Gespräch mit der GRA Geschäftsleiterin Dina Wyler. Hier geht’s zur Podcastfolge.

 

 

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08.12.2020

GRA Geschäftsleiterin im grossen NZZ Interview

Im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung spricht die GRA Geschäftsleiterin Dina Wyler darüber, warum antisemitische Verschwörungstheorien gerade Hochkonjunktur haben, wieso die aktuellen Holocaustvergleiche auf Corona-Demos so problematisch sind und wie wichtig es ist, hier als Gesellschaft Stellung zu beziehen. Hier geht’s zum Interview.

 

 

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30.11.2020

Wo hört der Spass auf?

Eine neue Podcast-Folge mit dem Komiker Charles Nguela ging soeben live! Die GRA Geschäftsleiterin Dina Wyler fragte ihn, wo er die Grenzen in seinen Comedy-Shows zieht, wer welche Witze machen darf und ob seine Witze auch am Stammtisch funktionieren würden. Nguela lebt seit 2003 in der Schweiz. Als erfolgreicher Comedian bringt der “Optimalpigmentierte” sein (vor allem weisses) Publikum zum Lachen, und spielt dabei bewusst mit den Grenzen von Humor und Rassismus.

*Diese Podcast-Folge enthält rassistische Sprache

 

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09.11.2020

Antisemitismus bekämpfen – mit neu lancierter Website

Zum Gedenktag an die Reichspogromnacht lanciert die GRA zusammen mit einem bisher einzigartigen Zusammenschluss an Expertinnen und Experten die Website stopantisemitismus.ch.

Antisemitismus geht uns alle etwas an. Denn judenfeindliche Sprache kann überall vorkommen, wie jüngst eine Umfrage bei Schweizer Jüdinnen und Juden ergab − ob auf dem Schulhof, im öffentlichen Verkehr, im Internet oder am Arbeitsplatz. Doch wie reagieren, wenn der Onkel während dem Familienessen plötzlich antisemitische Parolen schwingt? Und was tun, wenn der Mitschüler plötzlich stereotypische Bilder von Juden wiedergibt? Um in solchen Situationen richtig reagieren zu können, lanciert die GRA in Zusammenarbeit mit einem bisher einzigartigen Zusammenschluss an Expertinnen und Experten die Website stopantisemitismus.ch.

Während bestimmte antisemitische Aussagen bewusst getätigt werden, wiederholen viele Menschen antisemitisches Gedankengut ohne sich dessen bewusst zu sein. Als Zeuge solcher Aussagen weiss man oft nicht, wie reagieren und bleibt als Zuhörer ratlos zurück. Stopantisemitismus.ch hilft, solchen Situationen bestimmt entgegenzutreten. Auf der Website finden Sie reale Beispiele antisemitischer Aussagen aus dem Schweizer Alltag, wie sie regelmässig auf der Strasse, im Bekanntenkreis, in Online-Medien oder in Leserbriefen vorkommen. Wir zeigen, was an solchen Aussagen problematisch ist, wie man reagieren und an wen man sich wenden kann.

Das Projekt «Stop Antisemitismus» wurde von der deutschen Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius 2018 initiiert und gemeinsam mit Partnern umgesetzt. stopantisemitismus.ch ist dabei das Schweizer Pendant zur deutschen Originalwebsite stopantisemitismus.de.

 

 

 

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15.09.2020

Wenn ein Q dir die Welt erklärt

Die Corona-Pandemie hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einer globalen Krise entwickelt. Und während globaler Krisen haben Verschwörungstheorien Hochkonjunktur. Wie kommt das?

Verschwörungstheorien bieten simple Erklärungen für komplexe globale Phänomene und vermitteln dadurch ein Gefühl der Kontrolle in Zeiten grosser Unsicherheit. Es liegt daher nahe, dass jede gute Verschwörungstheorie eine kleine, überschaubare Gruppe (Eliten, Medien, Regierungen…) als Auslöser und Profiteure der Krise erkannt hat. Denn erst wenn die Krise erklärt und ein Sündenbock gefunden wurde, kann sich die breite Masse gegen diese zur Wehr setzen.

Auch die Bewegung QAnon, die ursprünglich aus den USA stammt, reiht sich ein in die uralten Muster der Verschwörungstheorien. QAnon wurde 2017 von einem anonymen Nutzer Namens Q gegründet und streut seitdem «Hinweise» in sozialen Netzwerken wie 8chan, um seine Follower über die «dunklen Machenschaften der Eliten» aufzuklären. Wie viele Anhänger die Bewegung bereits hat, ist schwer zu sagen. Bekannte QAnon Facebook-Gruppen zählen bis zu 100,000 Mitglieder und auf Twitter gibt es bereits über 150,000 Konten, die sich mit der Bewegung assoziieren. Auch in der Schweiz wächst die Anhängerschaft.

Ein Hauptgrund für das starke Wachstum ist das Gefühl der Gemeinschaft und die Möglichkeit, sich aktiv am Aufschlüsselungsprozess eines «geheimen Rätsels» beteiligen zu können. Die ursprüngliche Ohnmacht verwandelt sich dadurch in Ermächtigung und Überlegenheit gegenüber all jenen, die «die Wahrheit noch nicht erkannt» haben.

QAnon ist schlussendlich aber nur eine alte Erscheinungsform in neuem Deckmantel. Wie die meisten Verschwörungstheorien orientiert sich auch sie an einem klar antisemitischen Narrativ, wie etwa an den Protokollen der Weisen von Zion. Diese rein fiktive Schrift wurde 1903 verfasst, um die Verschwörungstheorie einer heimlichen jüdischen Beherrschung der Welt zu verbreiten. Das Dokument, das in dutzende Sprachen übersetzt wurde, ist auch nach 100 Jahren noch im Umlauf und fungiert als wirkungsvolles Mittel antisemitischer Hetze.  Auch QAnons abstruse Überzeugung, eine Elite versklave kleine Kinder und trinke deren Blut als Lebenselixier, leitet sich aus der antisemitischen Legende der Ritualmorde ab.

Die Bekämpfung solcher Bewegungen gestaltet sich als schwierig, wenn man bedenkt, dass sich Verschwörungstheorien oftmals über Jahrzehnte in der Gesellschaft halten können. Gefordert sind neben den Behörden und der Polizei auch die Zivilgesellschaft, die Gefahr läuft, als schweigende Mehrheit im Diskurs verloren zu gehen.

Mehr zum Thema Zivilcourage im Alltag lesen Sie hier.

Mehr zum Thema antisemitische Verschwörungstheorien finden Sie hier oder hier.

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03.07.2020

Schweizer Jüdinnen und Juden fühlen sich zunehmend bedroht

Belästigungen, Diskriminierung und Angst gehören für viele Menschen jüdischen Glaubens zum Alltag. Am häufigsten erleben sie antisemitische Übergriffe im Internet. Dies zeigt eine landesweite Befragung durch die ZHAW in Zusammenarbeit mit der GRA.

Im vergangenen Jahr kam es weltweit zu mehreren antisemitisch motivierten Gewalttaten mit Todesfolge. Ebenso stellte eine Studie der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) fest, dass generell Übergriffe auf Menschen jüdischen Glaubens in Europa zunehmen. Vor diesem Hintergrund untersuchte das Departement Soziale Arbeit der ZHAW in einer schweizweiten Befragung nun erstmals, wie Jüdinnen und Juden hierzulande Antisemitismus erfahren und wahrnehmen. Insgesamt haben 487 Personen an der Umfrage teilgenommen. Diese entstand in Zusammenarbeit mit der GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus. Die Umfrage wurde mehrheitlich online durchgeführt. Die Schweizer Studie lehnt sich eng an jene der FRA aus dem Jahr 2018 an, um Vergleichsdaten zu erhalten.

Opfer von Belästigung und Diskriminierung

Rund die Hälfte der Befragten gab an, in den letzten fünf Jahren real oder online antisemitisch belästigt worden zu sein. Fast drei Viertel gehen davon aus, dass Antisemitismus ein zunehmendes Problem darstellt. «Diese Zahlen zeigen deutlich, dass Antisemitismus in der Schweiz existiert und den Alltag der hier lebenden Jüdinnen und Juden prägt», sagt Studienleiter und Leiter des ZHAW-Instituts für Delinquenz und Kriminalprävention, Dirk Baier.

Weitaus am häufigsten erfahren Menschen jüdischen Glaubens Antisemitismus im Internet und dort in den Sozialen Medien. Fast neun von zehn Befragten sind der Meinung, dass Antisemitismus in diesem Bereich zugenommen hat, und fast 50 Prozent der Befragten wurden Zeuge davon, wie Jüdinnen und Juden online beleidigt oder bedroht wurden. Physische Gewalt wie Körperverletzungen oder Tätlichkeiten erfuhren sie hingegen selten. Am häufigsten berichten streng-orthodoxe Jüdinnen und Juden davon, übergriffe erlebt zu haben: Nahezu alle wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer einer Form von Belästigung. Ein Sechstel von ihnen berichtet ausserdem von Sachbeschädigungen und Gewalterfahrungen.

Was antisemitische Diskriminierung im Alltag angeht, berichteten 16,2 Prozent von mindestens einem Erlebnis in den letzten 12 Monaten. Vor allem in drei Bereichen zeigen sich erhöhte Diskriminierungswerte: an Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen, am Arbeitsplatz und bei der Wohnungssuche. Dabei geht es weniger um Einschränkungen des religiösen Lebens oder religiöser Praktiken als um subtilere Formen der Diskriminierung. «Der Bildungs- und der Arbeitsbereich stellen damit wichtige Felder zukünftiger Präventionsarbeit dar», ist Dirk Baier überzeugt. «Besonders nachhaltig und verletzend wirken diskriminierende Äusserungen auf die Betroffenen, wenn sie subtil daherkommen, etwa in alltäglichen Situationen», so Dominic Pugatsch, Geschäftsführer der GRA.

Sicherheitsgefühl schwindet

Die Erfahrungen, welche sich in der Umfrage zeigen, wirken sich auf das Sicherheitsgefühl der jüdischen Bevölkerung aus. So meidet fast jeder dritte Befragte zumindest manchmal jüdische Veranstaltungen beziehungsweise Stätten oder andere Örtlichkeiten in der Heimatstadt, weil er oder sie sich auf dem Weg dorthin nicht sicher fühlt. Rund ein Fünftel fürchtet sich davor, in den kommenden 12 Monaten im öffentlichen Raum verbal angegriffen zu werden. Jüngere Jüdinnen und Juden (16- bis 44-jährig) und solche mit einer starken jüdischen Identität fürchten sich häufiger und zeigen häufiger Vermeidungsverhalten als andere Altersgruppen oder liberaler eingestellte Befragte.

Fast zwei Drittel sprachen sich dafür aus, dass die Behörden zukünftig aufmerksamer die Sicherheitsbedürfnisse der jüdischen Bevölkerung beachten sollten. «Die Politik sollte daher noch stärker den Dialog mit den jüdischen Gemeinden suchen und rasch Lösungen anbieten. Das belegen die Ergebnisse deutlich», sagt Dirk Baier.

Häufiger Verzicht auf Anzeige

Nur rund ein Drittel der Befragten gaben an, dass sie das Erleben beleidigender oder bedrohlicher Kommentare der Polizei oder einer anderen Stelle gemeldet hätten. Das bedeutet, dass zwei Drittel dieser Taten im Dunkeln bleiben; bei Sachbeschädigungen oder physischer Gewalt sind die Melderaten deutlich höher, die Dunkelziffer entsprechend kleiner.

Ein spezifischer Tätertypus kann nicht identifiziert werden, teilweise ist die Täterschaft den Opfern auch unbekannt. «Anhand der Befunde kann nicht gefolgert werden, dass nur Muslime oder politisch rechtsgesinnte Personen Antisemitismus ausführen. Dieser scheint stattdessen eher aus der Mitte der Gesellschaft zu kommen», sagt Dirk Baier.

 

Hier zum Bericht

Link zur ZHAW-Berichts-Internetseite

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03.07.2020

Wir stehen erst am Anfang

von Dominic Pugatsch

Kürzlich wurde ich in einer Medienanfrage in Zusammenhang mit der Arena-Sendung vom 19. Juni 2020 folgendes gefragt: Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll, bei einer Rassismus-Debatte in der Arena nur schwarze Menschen zu Wort kommen zu lassen?

Die NZZ am Sonntag schrieb am 21. Juni auf ihrem Titelblatt folgendes: «Ob Rassismus oder Gender: Heute bezieht jeder sofort Stellung und haut anderen seine moralische Überlegenheit um die Ohren. Der Schreibende selbst bezeichnete Mohrenkopfproduzent-Dubler in einem kürzlich ausgestrahlten «Talktäglich» auf «Tele Züri» als «Ewiggestrigen» und musste sich dafür Kritik anhören. Es stellt sich offenbar die Frage: Was darf man heute überhaupt noch sagen? Wird einem jetzt mit dem verbalen «Zweihänder» das eigene Wort verboten? Mit anderen Worten: Wie sieht eine ausgewogene Diskussion zum Thema Rassismus aus? Hier einige Gedanken dazu.

Zunächst wärmstens empfohlen sei die Lektüre des GRA-Glossars. Dort finden sich viele sogenannte «belastete» Begriffe, wie z.B. «Judenschule», «Nacht und Nebelaktion» sowie u.a. auch das N-Wort oder «Mohr/Mohrenkopf». Die dortigen Erläuterungen mögen den Leserinnen und Lesern einen ersten Anhaltspunkt liefern oder zumindest zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung anregen.

Zielführend erscheint daneben auch die Vorgehensweise, welche die abtretende Ombudsfrau der Stadt Zürich – Claudia Kaufmann – in einem Interview mit der NZZ vom 21. Juni exemplarisch vorlebt. Als eine der ersten Personen hat Claudia Kaufmann in der Schweiz das Phänomen «Racial Profiling» thematisiert. Sie hat in ihrer Funktion jedes Jahr Hunderte von Vermittlungen durchgeführt. Ihr Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Fairness stösst weit über Zürich hinaus auf grosse Anerkennung; sie hat den Nanny-und-Erich-Fischhof-Preis 2011 für ihren Einsatz gegen Rassismus und gegen Diskriminierung jeglicher Art erhalten und vor zwei Jahren honorierte die Universität Zürich ihre wissenschaftlichen Beiträge und ihre Umsetzungsarbeit zu Fragen der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung mit der Ehrendoktorwürde. Auf Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Krise angesprochen – etwa im Zusammenhang mit der Situation in den Alters- und Pflegezentren – antwortete sie folgendermassen:

«Zunächst hörten wir einfach zu und nahmen Anteil. Ich tauschte mich mit der Direktorin der Alterszentren regelmässig über neue Massnahmen und Lockerungsmöglichkeiten aus. So konnte ich jeweils die nächsten Schritte kommunizieren. Auf die Betroffenen wirkte dies beruhigend und zeigte Perspektiven auf.» Und weiter: «… es gelang mir in der Regel, ihr Verständnis für eine andere Perspektive zu wecken und die verschiedenen Interessen wahrzunehmen. Solche Perspektivenwechsel aufzuzeigen, ist eine unserer Kernaufgaben.»

Die Kernbotschaft ist somit der Perspektivenwechsel. Es geht in der aktuellen Debatte gar nicht darum, was darf ich wann, wie denn überhaupt noch sagen, sondern: höre ich hin, was die Betroffenen sagen? Was sagen sie denn überhaupt? Wie wirken diskriminierende Worte und Handlungen im Alltag auf die Betroffenen? Zuerst einfach einmal hinhören und verstehen, was Minderheiten belastet, wie denn Worte wie «Mohrenkopf», «laut wie in einer Judenschule» oder «ihr Muslime» auf diese wirken. Wenn wir aufmerksam zuhören, Anteil nehmen und dann reflektieren, ja dann ergibt sich der eigene Sprachgebrauch und die gezielte Wortwahl von allein. Aggressivität innerhalb einer Debatte nimmt ab und die Sensibilität gegenüber den Mitmenschen wächst. Michael Bischof, stellvertretender Leiter der Integrationsstelle Zürich und Autor im Rassismusbericht von GRA und GMS schrieb dazu im Berichtsjahr 2018 folgendes:

«Diskussionen um Rassismus und Antisemitismus werden im beruflichen und privaten Alltag oft erstaunlich faktenfrei geführt. Wer Rassismus thematisiert, stösst auf Distanzierung und Abwehr und muss sich anhören, er oder sie übertreibe und stütze sich letztlich auf subjektive Empfindungen. Zu bedenken ist allerdings, dass Rassismus immer auch ein subjektives, emotionales Erlebnis ist. Ist nicht eines der Anliegen des Anti-Rassismus, Menschen in ihrer Verletzlichkeit und Empfindsamkeit zu achten und zu schützen? Zudem: Woher nehmen diejenigen, die eine zu hohe Empfindlichkeit reklamieren eigentlich ihre Gewissheit? Wäre nicht vielmehr ein Mangel an Feingefühl zu beklagen?»

Später fährt er fort: «… Diskriminierungserfahrungen schwarzer Menschen vergegenwärtigen grauenhafte Traditionen wie Sklaverei, Kolonialismus und die fortwährende Geschichte des antischwarzen Rassismus. Sie müssen entsprechend vor dieser Folie bewertet werden. Wenn sich Kinder und Männer der jüdisch-orthodoxen Gemeinschaft in Zürich-Wiedikon vor einem Verfolger fürchten, ist das vor dem Hintergrund antisemitischer Gewalttaten und Verbrechen zu beurteilen. Ungeachtet der Tatsache, ob der stark alkoholisierte Verfolger von antisemitischen Motiven getrieben oder «bloss betrunken» war. Für die Betroffenen bleibt es – «Alkohol hin oder her» – eine Erfahrung mit Bezug zu ihrem Jüdischsein. Diese Betroffenenperspektive sollte bei der Bewertung anerkannt und entsprechend gewichtet werden

Als ich diese Woche operiert wurde, erwischte der Anästhesieassistent meine Vene nicht auf Anhieb und ärgerte sich bitterlich: «So blöd aber auch, sowas darf mir doch nicht passieren!» Während mir der Narkoseschlauch aufgelegt wurde, dachte ich über seine Worte nach. Ich fragte: «Was meinen Sie damit, woher kommen Sie denn?» «Weil ich doch Secondo bin – wir müssen doppelt und dreifach so gut sein, das sage ich auch meinen Kindern!» Ich bat das Ärzteteam mit dem Ritt ins Nirvana noch kurz zu warten und nahm den Narkoseschlauch ab. Was ich dem Herrn sagte? Ich erläuterte ihm in aller Kürze, was ich in diesem Beitrag ausgeführt habe; also ermutigte ihn, sich mit Stolz am Perspektivenwechsel zu beteiligen, sich nicht zu ducken, sondern hörbar zu machen.

Insofern ist auch die aktuelle Rassismus-Debatte hierzulande durchaus wünschenswert; nicht im Sinne eines sprachpolizeilichen Hickhacks, sondern zur Steigerung der Sensibilität gegenüber den Mitmenschen. Wir stehen erst am Anfang. Schon ein kleiner Perspektivenwechsel genügt!

 

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Wurden Sie Zeug:innen eines rassistischen oder antisemitischen Vorfalls oder wurden Sie selbst rassistisch oder antisemitisch beleidigt oder angegriffen?

10.04.2024

Diskriminierungsbericht 2023

Der neuste Bericht der GRA und GMS zum Jahr 2023 ist da.

Aufgrund der Ausweitung der Diskriminierungsstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) in den letzten Jahrzehnten, auch im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, wurde der Bericht umbenannt und heisst nunmehr „Diskriminierungsbericht“ anstelle von „Rassismusbericht“.

Die umfassende Analyse der jährlichen Diskriminierungsfälle in der Schweiz 2023 zeigt einen sprunghaften Anstieg der antisemitischen Vorfälle nach dem Angriff der Hamas und dem nachfolgenden Krieg in Gaza. Damit einher geht eine zunehmende Sichtbarkeit von allgemein diskriminierenden Taten und Hassreden. Die insgesamt 98 registrierten Vorfälle im Jahr 2023 stellen eine Zunahme um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr dar.

Was für Schlüsse daraus zu ziehen sind und welche Konzepte im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus helfen können sind im vollständigen Bericht inklusive Interview mit Hannan Salamat vom Zürcher Institut für interreligiösen Dialog (ZIID) und der dazugehörigen Medienmitteilung zu finden.

 

Diskriminierungsbericht 2023

Medienmitteilung Diskriminierungsbericht 2023

 

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Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023
Diskriminierungsbericht 2023